Neu: Blankoverordnung für Ergotherapie
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Neu: Blankoverordnung für Ergotherapie

Bei bestimmten Diagnosen können Ärzte und Ärztinnen ab dem 1. April eine Blankoverordnung ausstellen und die Entscheidung über die weitere Behandlung an Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen abgeben.

Ärzte und Ärztinnen – sowie bei bestimmten Indikationen auch Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen – sind dafür zuständig, eine Ergotherapie zu verschreiben, falls sie diese für erforderlich halten. Ab dem 1. April tritt diesbezüglich eine wesentliche Änderung in Kraft: Sie dürfen eine Blankoverordnung ausstellen. Im Anschluss legen Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen selbst das genaue Heilmittel sowie die Menge und Frequenz der Therapie fest. Dementsprechend tragen sie in wirtschaftlicher Hinsicht die Verantwortung, und die vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen greifen nicht. Es gibt lediglich eine Einschränkung: Die Verordnung ist nur für 16 Wochen gültig. Danach muss ein erneuerter Kontakt mit dem Arzt oder der Ärztin erfolgen.

Die Möglichkeit zur Blankoverordnung geht auf eine gesetzliche Regelung zurück, wonach Heilmittelverbände und der GKV-Spitzenverband entsprechende Verträge abschließen dürfen. Aktuell laufen Verhandlungen über eine mögliche Blankoverordnung für den Bereich der Physiotherapie. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht davon aus, dass sie ab dem Jahr 2025 verfügbar sein wird.
 

Eine Blankoverordnung ausstellen

Die neue Option im Bereich der Ergotherapie ist allerdings nur für bestimmte Diagnosegruppen erlaubt, etwa bei Gelenkerkrankungen, psychiatrischen Krankheitsbildern und leichter Demenz. Erfolgt ein entsprechender Eintrag, blendet die Software des Praxisverwaltungssystems (PVS) automatisch einen Hinweis auf eine potenzielle Blankoverordnung ein. Halten der Arzt oder die Ärztin diese tatsächlich für angemessen, verwenden Sie das bekannte Muster 13 und tragen den Begriff „Blankoverordnung“ in das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ ein. Hier finden Sie eine detaillierte Liste der Diagnosen, für die eine Blankoverordnung ausgestellt werden kann.

Der GKV-Spitzenverband stellt den PVS-Herstellern alle notwendigen Informationen zur Aktualisierung der Software bereit. Als MFA sollten Sie sicherstellen, dass zum 1. April ein Update des verwendeten PVS erfolgt, damit der Hinweis auf die Blankoverordnung angezeigt werden kann.

Neu: Blankoverordnung für Ergotherapie
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.