Hilfsmittel: Ab dem 15. Mai gelten neue Versorgungsbereiche
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Hilfsmittel: Ab dem 15. Mai gelten neue Versorgungsbereiche

Der GKV-Spitzenverband passt den Kriterienkatalog an und teilt apothekenübliche Hilfsmittel in 29 Versorgungsbereiche ein.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben vereinbart, für welche apothekenüblichen Hilfsmittel keine Präqualifizierung mehr erforderlich ist, also eine Eignungsprüfung. Im Zuge dessen erfolgt eine weitere Unterteilung für einige Versorgungsbereiche, da sie andernfalls sowohl apothekenübliche als auch nicht apothekenübliche Hilfsmittel enthalten würden. 

Diese Versorgungsbereiche sind neu 

  • 05F Bandagen, konfektioniert 
  • 10C Gehhilfen 
  • 19D Pflegehilfsmittel 
  • 23I Orthesen, konfektioniert 

Es handelt sich dabei ausschließlich um apothekenübliche Hilfsmittel, die bereits konfektioniert sind und nur unwesentlich angepasst werden müssen. Eine besondere Sachausstattung wird dafür nicht benötigt. Andere Leistungserbringer können sich präqualifizieren lassen. 

Versorgungsbereich für häusliche Produkte 

Ebenfalls neu hat der GKV-Spitzenverband den Versorgungsbereich 19D eingeführt, zu dem nur Produkte zählen, die für Pflege in der Häuslichkeit verwendet werden. Zu ihm gehören folgende Produktuntergruppen: 

  • 19.40.05 Bettschutzeinlagen 
  • 51.40.01 Produkte zur Hygiene im Bett 
  • 54.45.01.0 saugende Bettschutzeinlagen 
  • 54.99.01-02 zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die auch im Versorgungsbereich 19B enthalten sind. Hinweis: Unter die Produktgruppe 54 werden unter anderem Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Einmallätzchen und Desinfektionsmittel eingeordnet. 

Gesamtliste: 29 Versorgungsbereiche  

  • 01A Milchpumpen 
  • 02A Adaptionshilfen 
  • 03A Spülsysteme 
  • 03B Spritzen und Pens 
  • 03C Ernährungssonden 
  • 03F Trink- und Sondennahrung 
  • 05A Bandagen bis einschließlich Knie, konfektioniert 
  • 05F Bandagen konfektioniert 
  • 08A Stoßabsorber 
  • 10C Handstöcke, Unterarmgehstützen 
  • 14D Aerosol- Inhalationsgeräte 
  • 14H Hilfsmittel zur Anwendung an der Nase 
  • 15A Inkontinenzhilfen 
  • 17A Kompressionsstrümpfe, Bein 
  • 17B Medizinische Kompressionsversorgung 
  • 19B Pflegehilfsmittel 
  • 19D Pflegehilfsmittel 
  • 20E Sitzringe 
  • 21B Blutdruckmessgeräte 
  • 23I Orthesen, konfektioniert 
  • 25C Okklusionspflaster 
  • 30A Insulinpens, Blutzuckergeräte 
  • 30C Blutzuckergeräte 
  • 99A Kopfschutzhelme 
  • 99C Erektionsringe 
  • 99D Vakuum-Erektionsringe 
  • 99E Vaginaltrainer 
  • 99I Läuse- und Nissenkämme 
  • 99K Schutzringe für Brustwarzen 
Hilfsmittel: Ab dem 15. Mai gelten neue Versorgungsbereiche
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.