Was bedeutet Verordnungsfähigkeit?

Verordnungsfähigkeit bedeutet bei Verbandmitteln, dass sie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einem Rezept verordnet werden können. 

Verbandmittel sind verordnungsfähig, da sie zu den Medizinprodukten gehören, die den Patientinnen und Patienten zulasten der GKV verordnet werden können. 

Erstattungsfähigkeit hingegen bedeutet, dass diese Produkte von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, wenn ein Rezept vorliegt.

Auch die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt in der Regel die Kosten für die Versorgung mit verordnungsfähigen Verbandmitteln. Je nach Versicherungsvertrag kann es Ausnahmen geben.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.