Was bedeutet Verordnungsfähigkeit?
Verordnungsfähigkeit bedeutet bei Verbandmitteln, dass sie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einem Rezept verordnet werden können.
Verbandmittel sind verordnungsfähig, da sie zu den Medizinprodukten gehören, die den Patientinnen und Patienten zulasten der GKV verordnet werden können.
Erstattungsfähigkeit hingegen bedeutet, dass diese Produkte von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, wenn ein Rezept vorliegt.
Auch die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt in der Regel die Kosten für die Versorgung mit verordnungsfähigen Verbandmitteln. Je nach Versicherungsvertrag kann es Ausnahmen geben.