Schmerzen bei Pflegeempfängern – Betäubungsmittel im Fokus
-
Zertifikat
Die Ausstellung eines Zertifikates setzt die vollständige Teilnahme an dem Online-Seminar voraus. Das Zertifikat kann nur für den registrierten Teilnehmer ausgestellt werden.
Schließen -
Handout
Der Abruf von Handouts setzt die vollständige Teilnahme an dem Online-Seminar voraus.
Schließen -
2 RbP-Punkte
RbP-Punkte sind Fortbildungspunkte, mit denen Pflegekräfte nachweisen können, dass sie sich regelmäßig berufsspezifisch fortbilden. „RbP“ steht für Registrierung beruflich Pflegender und ist eine unabhängige Zertifizierungsstelle für Pflegefortbildungen in Berlin.
Schließen
Schmerzen sind Alarmsignale des Organismus, bei denen elektrische Signale über Nervenfasern ans Gehirn gesendet werden.
Unterschieden wird zwischen akuten und chronischen Schmerzen. Der akute Schmerz dient als Warn- und Schutzfunktion und kann durch schnelle und wirksame Präparate geschwächt werden. Der chronische Schmerz ist anhaltend oder wiederkehrend. Zur Milderung dieser werden in der Regel Retard-Präparate verwendet.
Die WHO hat diese Schmerzmittel in einen Stufenplan aufgegliedert. Stufe 1 beinhaltet „nicht-opioide Schmerzmittel“, Stufe 2 „schwache oder mittelstarke Opioide“ und Stufe 3 „stark wirksame Opioide“. Zu den stark wirksamen Opioiden gehören zum Beispiel Morphin oder Oxycodon.
"Starke Opioide“ der Stufe 3 sind rechtlich gesehen Betäubungsmittel (BtM) – ein sachgerechter Umgang mit diesen ist Voraussetzung und bei der Versorgung von Heim- und Hospizpatienten sind strenge BtM-rechtliche Vorschriften einzuhalten. Doch wie ist ersichtlich, welche Medikamente Betäubungsmittel sind? Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hält alle Betäubungsmittel in den Anlagen fest. Unterteilt sind diese in nicht „verkehrsfähige BtM“, „verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige BtM“ und „verkehrsfähige und verschreibungsfähige BtM“.
Erfahren Sie in diesem Online-Seminar, wie Betäubungsmittel bei der Versorgung von Heim- und Hospizpatienten richtig angewendet und gelagert, entsorgt und dokumentiert werden.
Berufsgruppe
Pflegekräfte
Zielsetzung
Nach diesem Online-Seminar ...
- wissen Sie, was das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist.
- können Sie beschreiben, unter welchen Bedingungen Betäubungsmittel verschrieben werden dürfen.
- wissen Sie, wie die Medikamentengabe erfolgt und wie Betäubungsmittel gelagert werden.
Inhalte
- Definition von Schmerzen
- Säulen der Schmerztherapie
- Stufenplan der WHO
- Betäubungsmittelgesetz
- Dosierung, Anwendung und Lagerung
- Dokumentation
Dauer
75 Minuten
Zertifikat
Die Ausstellung eines Zertifikates setzt die vollständige Teilnahme an dem Online-Seminar voraus. Das Zertifikat kann nur für den registrierten Teilnehmer ausgestellt werden.
Durch das Online-Seminar führt Sie Daniel Finke. Er ist Apotheker und neben dieser Tätigkeit seit mehreren Jahren als Referent für zahlreiche Apothekerkammern, Verbände und Pflegeeinrichtungen tätig. Sein Schwerpunkt liegt auf den praxisrelevanten Themen aus der Selbstmedikation, der leitliniengerechten Therapie und der Arzneimittel-Therapie-Sicherheit der Patienten.