Abrechenbarkeit des Sprechstundenbedarfs in der KV Rheinland-Pfalz
Dr. Christine von Reibnitz
Zuletzt aktualisiert am 03.11.2024
Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs ist grundsätzlich KV-spezifisch. Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht, welche KV welche Verbandmittel im Sprechstundenbedarf (SSB) anerkennt (Alle Angaben ohne Gewähr):