Abrechenbarkeit des Sprechstundenbedarfs in der KV Nordrhein
Dr. Christine von Reibnitz
Zuletzt aktualisiert am 09.04.2024
Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs ist grundsätzlich KV-spezifisch. Bitte entnehmen Sie der nachfolgenden Übersicht, welche KV welche Verbandmittel im Sprechstundenbedarf (SSB) anerkennt (Alle Angaben ohne Gewähr):