Sachleistungsprinzip
Die gesetzlich Krankenversicherten erhalten grundsätzlich ihre Leistungen als Sachleistungen zur Verfügung gestellt.
Das bedeutet, dass sie z. B. vom Arzt behandelt werden, ohne eine Rechnung zu erhalten. Das gleiche gilt grundsätzlich für die Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt aufgrund entsprechender Verträge zwischen den Leistungserbringern und den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen.