Sachleistungsprinzip

Die gesetzlich Krankenversicherten erhalten grundsätzlich ihre Leistungen als Sachleistungen zur Verfügung gestellt. 

Das bedeutet, dass sie z. B. vom Arzt behandelt werden, ohne eine Rechnung zu erhalten. Das gleiche gilt grundsätzlich für die Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt aufgrund entsprechender Verträge zwischen den Leistungserbringern und den zuständigen gesetzlichen Krankenkassen.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.