Richtlinien zur Verordnung der Häuslichen Krankenpflege
Die HKP-Richtlinie regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit den durchführenden ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern.
Die Versorgung chronischer und schwerheilender Wunden in der häuslichen Krankenpflege durch spezialisierte Leistungserbringer ist in den Rahmenempfehlungen zur HKP Richtline neu geordnet. Für Pflegedienste, die diese Patienten versorgen, ergeben sich Änderungen im Hinblick auf Qualifikation zur Leistungserbringung.
Neben formellen Qualifikationen sind materielle Fähigkeiten zur Behandlung dieser Wunden Voraussetzung. Inhalte der Zusatzqualifikationen sind nunmehr geregelt.
Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen und ein Sachverzeichnis. Die Richtlinien müssen den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und das Prinzip einer humanen Krankenbehandlung berücksichtigen. Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisieren mit Bindungswirkung für Leistungserbringer und Krankenkassen das Wirtschaftlichkeitsgebot und präzisieren die Leistungsansprüche der Versicherten.
Am 20. März 2020 veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 07.05.2020 B2/B3, in Kraft getreten am 8. Mai 2020.
Richtlinie zur Verordnung von Häuslicher Krankenpflege (HKP)
- Die HKP-Richtlinie regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Verordner/innen mit den durchführenden ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern.
- Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen und ein Sachverzeichnis
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Versorgung chronischer Wunden im Rahmen der häuslichen Krankenpflege neu geregelt.
VerordnungsmanagementWundversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege
Ziel ist eine bessere Wundversorgung sowie die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten. Im Fokus steht die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden. Im Leistungsverzeichnis wird jetzt unterschieden zwischen der Versorgung akuter oder chronischer Wunden
Bundesrahmenempfehlung zu Anforderungen an spezialisierte Leistungserbringer
Der G-BA hat in seinen Empfehlungen vom 01.01.2022 einen neuen Rahmen für die Umsetzung der HKP-Richtlinie gesetzt. Hierbei sind neue Anforderungen an die Leistungserbringer sowie an die Qualifikation des Personals formuliert:
- ein spezialisierter Pflegedienst
- eine spezialisierte Einrichtung außerhalb der Häuslichkeit (sog. „pflegerisch geführte“ Wundzentren)
Die Versorgung soll künftig außerdem die Anleitung der Patienten zu wundspezifischen Maßnahmen durch die spezialisierten Leistungserbringer beinhalten.
Änderungen im Überblick
Nicht spezialisierter Pflegedienst
Ab 1.1.2022
- Keine Veränderung
Ab 1.11.2022
- Die Krankenkasse kann eine laufende Verordnung einem spezialisierten Leistungserbringer mit Vorlauf von mindestens einem Monat zuweisen
- Der nicht spezialisierte Pflegedienst wird informiert
- Kürzere Verordnungszeiten, engmaschige Kontrolle durch den Vertragsarzt
Übergang zum spezialisierten Pflegedienst
Ab 1.1.2022
- PDL in Ausbildung oder Kooperationsvertrag mit externer Fachkraft
Ab 1.10.2022
- PDL in Ausbildung oder Kooperationsvertrag mit externer Fachkraft
- Eingesetzte Pflegefachkraft mit 56 UE Zusatzqualifikation
Ab 1.1.2024
- PDL oder Fachbereichsleitung mit 168 UE Zusatzqualifikation
- 50% aller Pflegefachkräfte sollten 84 UE Zusatzqualifikation haben
Ab 1.1.2026
- PDL oder Fachbereichsleitung mit 168 UE Zusatzqualifikation
- 100% aller Pflegefachkräfte haben 84 UE Zusatzqualifikation
Neuer spezialisierter Pflegedienst/neues Wundzentrum
Ab 1.1.2022
- Anforderungen nach § 132a SGB V
- PDL oder Fachbereichsleitung mit 168 UE Zusatzqualifikation
- Eingesetzte Pflegefachkraft mit 84 UE Zusatzqualifikation
- Jährliche Fortbildung 10 St. mit Anrechnung
(Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband 2022)
Verordnung von Verbandmittel
Das Ausstellen der Verordnung der häuslichen Krankenpflege ist in der Regel an das Ausstellen einer Verordnung für die notwendigen Verbandmittel geknüpft. (Rezeptausstellung)
Literatur
Das Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege finden Sie auf der Seite der KBV.