Praxisbedarf gehört zur Grundausstattung der ärztlichen Praxis und wird vom Arzt selbst eingekauft und bezahlt.
Die Kosten des Praxisbedarfs sind oft mit der Gebühr für die ärztliche Leistung abgegolten. Es kann keine Abrechnung gegenüber der Krankenkasse erfolgen. Im Gegensatz zum Sprechstundenbedarf kann nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung rezeptiert werden.
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Sprechstundenbedarf