Was machen die Pflegekammern?
Eine Pflegekammer hat die Aufgabe, die beruflichen Interessen der Pflegenden zu fördern und gleichzeitig für die Sicherheit von Patienten durch eine qualitativ hochstehende pflegerische Gesundheitsversorgung zu sorgen.
Das Ziel einer Pflegekammer ist es daher, allen Bürgern und Bürgerinnen eine professionelle Pflege nach aktuellem pflegewissenschaftlichem Kenntnisstand zu ermöglichen. Die Mitglieder in der Pflegekammer verpflichten sich, ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsvoll zu erfüllen.
Weiterführende Inhalte
Die Pflegekammern arbeiten auf Länderebene. Nicht in allen Bundesländern haben sich Pflegekammern gegründet. In Deutschland gibt es derzeit die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.1
Die Bundespflegekammer
Die Bundespflegekammer vertritt auf Bundesebene die Landespflegekammern und ist somit zentraler Ansprechpartner von Regierung, Parlament und Selbstverwaltung. Ziel und Hauptaufgabe ist die Bildung einer gemeinsamen Interessenvertretung aller Pflegefachpersonen. Mitglieder der Bundespflegekammer sind derzeit die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und der Deutsche Pflegerat in Berlin.
Finanzierung von Pflegekammern
Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage einer Beitragsordnung, die die Höhe der Beiträge - einkommensabhängig - festlegt. Die Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz finanziert sich durch Beiträge der examinierten Pflichtmitglieder sowie der weiteren freiwilligen Mitglieder aus der Pflege. Die Pflegekammer in NRW hingegen wird derzeit mit einer Anschubfinanzierung bis Ende Juli 2027 durch das Land gefördert. Für die gesetzlichen Pflichtmitglieder werden daher zeitverzögert, seit Mitte 2023, die ersten Beiträge erhoben.
Wie bildet sich eine Pflegekammer?
Die Pflegekammer wird gegründet, indem sich alle Pflegefachpersonen mit staatlich anerkannter Ausbildung zusammenschließen. Die Gründung ist, wie auch bei anderen Berufskammern, nur auf Länderebene, d.h. in den einzelnen Bundesländern möglich.1
Die Pflegekammer gehört zu den Heilberufekammern, wie z. B. Ärzte- oder Apothekerkammer. Im Unterschied zu den Pflegefachberufen ist jeder Arzt (und Apotheker) nach erfolgter Approbation Pflichtmitglied einer Heilberufekammer. Man nennt diese deshalb auch verkammerte Berufsgruppen. Für die Pflegefachberufe gibt es diese gesetzliche Verpflichtung bislang noch nicht.
Verkammerte Berufe werden in der Öffentlichkeit und in der Politik wahrgenommen und in politischen Entscheidungsverfahren berücksichtigt und miteinbezogen. So können sie verstärkt Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen.
Welche Aufgaben übernimmt eine Pflegekammer für Pflegekräfte?
- Erlass einer Berufsordnung
- Förderung und Überwachung der Weiterbildung
- Förderung der Fortbildung
- Erstellung und Überwachung der Einhaltung der Berufsordnung
- Abnahme von Prüfungen
- Vergabe von Lizenzen und Zertifikaten (z. B. für Bildungsangebote)
- Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen
- Beteiligung bei Gesetzgebung
- Pflegerische Gutachten und Sachverständige1
Ein kurzer Blick über die Grenzen: Pflegekammern haben sich in vielen Ländern Europas z. B. in Großbritannien, Irland, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Rumänien, Polen und weltweit z. B. in Australien, Kanada, Neuseeland und den USA seit langem etabliert.
Literatur
Weitere Informationen:
Bundespflegekammer