Pflegeausbildung

Pflegeausbildung

Überblick über die Pflegeausbildung in Deutschland

Die Ausbildungen im Pflegebereich haben sich in den letzten Jahren grundsätzlich geändert, weshalb wir hier einen kurzen Überblick zusammengestellt haben.

„Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“

Das Pflegeberufegesetz von 2020 hat die bisher bekannten Pflegefachberufe „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege", „Gesundheits- und Krankenpflege“ sowie die Altenpflege“ zusammengeführt.1, 3

Die Ausbildungsdauer beläuft sich auf 3 Jahre in Vollzeit. Alle Auszubildenden werden zwei Jahre lang gemeinsam, generalistisch ausgebildet und es kann ein Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung gewählt werden. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erhalten den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.1

Wenn man den Schwerpunkt der Ausbildung auf die Pflege alter Menschen legen möchte und einen Abschluss als „Altenpfleger/Altenpflegerin“ anstrebt, fokussiert sich das letzte Drittel der Ausbildung auf eben diesen Bereich.

Interessiert man sich für die Pädiatrie kann eine Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege gewählt werden. Die Ausbildung schließt man dann als „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ bzw. „-pfleger“ ab.

Ein mittlerer Schulabschluss (mittlere Reife) ist für die Ausbildung notwendig. Die abgeschlossene Ausbildung befähigt, Menschen aller Altersstufen qualifiziert zu pflegen.  

In allen Mitgliedsstaaten der EU wird der generalistische Abschluss anerkannt und so ergeben sich vielfältige, interessante Berufs-, Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Wie sieht es mit der Vergütung während der Ausbildung aus?

Die Vergütung richtet sich meist nach dem jeweiligen Ausbildungsjahr und nach der Trägereinrichtung, in der die Ausbildung gemacht wird. Je nach Träger der praktischen Ausbildung kann die Höhe der Vergütung unterschiedlich sein.

Wenn die Ausbildung in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes stattfindet, gilt ein Tarifvertrag für Auszubildende für die Pflege. Die Höhe der Brutto-Vergütung liegt hier für das jeweilige Ausbildungsjahr bei:2

1. Ausbildungsjahr: rund 1.190 EUR
2. Ausbildungsjahr: rund 1.252 EUR
3. Ausbildungsjahr: rund 1.353 EUR 

„Pflegefachassistent“ bzw. „Pflegefachassistentin“

Seit dem 01.10.2020 gibt es die Möglichkeit einer 1-jährigen Ausbildung zum Pflegeassistenten/ bzw. zur -assistentin. Voraussetzung hierfür ist ein Hauptschulabschluss.

Pflegefachassistenten arbeiten unterstützend bei Routinearbeiten in Kliniken, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Pflegeheimen. Die Vergütung beläuft sich während der Ausbildung auf 1.115 Euro brutto im Monat.

Die Pflegefachassistenz kann auch als Einstieg in das Berufsfeld Pflege dienen. Sie bietet die Möglichkeit, weiterführende Qualifizierungen anzuschließen. 

So können Interessierte beispielsweise in das 2. Lehrjahr der generalistischen Pflegeausbildung einsteigen und die Ausbildung bis zum Abschluss als „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann" fortsetzen. Soll der Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen liegen, kann man sich entscheiden, einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu erwerben.

Ab 2027 soll für die Pflegefachassistenz eine 18-monatige Ausbildungszeit (in Vollzeit) gelten. Wer bereits über Berufserfahrung verfügt, der kann die Ausbildungszeit um bis zu 12 Monate verkürzen.4

Literatur

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.