Vergütung für PCR-Tests sinkt
Ab sofort gilt: Für jeden PCR-Test gibt es nur noch 27,30 Euro. Was ändert sich sonst noch? Das sollten Sie als MFA wissen.
Im Rahmen der neuen Corona-Teststrategie der Bundesregierung ändern sich einige Rahmenbedingungen für PCR-Tests. So auch die Erstattung der Kosten: 27,30 Euro erhalten Praxen nun pro Test. Vorher waren es 35 Euro.
Hinzu kommt: Der obligatorische Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition (GOP) 32816 wurde ebenfalls angepasst. Dies betrifft das Untersuchungsmaterial. Ab sofort sind nur noch Abstriche des Mund-Rachen-Raumes und / oder des Nasen-Rachen-Raumes erlaubt.
Dafür ist es nicht mehr notwendig, medizinische Indikationshinweise oder eine medizinische Begründung für die Abrechnung anzugeben. Das erleichtert also die Dokumentation und die Abrechnung.
Wer darf einen PCR-Test durchführen?
Den Abstrich für einen PCR-Test nimmt fachkundiges und geschultes Personal vor. Der Test selbst darf nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie bearbeitet werden. Innerhalb eines Behandlungsfalles kann ein PCR-Test maximal fünfmal abgerechnet werden. Weitere Kosten werden nicht erstattet.