Steuererleichterungen für MFA

Steuererleichterungen für MFA

Der Bundestag hat gestern ein neues Coronasteuerhilfegesetz beschlossen. Für Sie als MFA ist das eine gute Nachricht. Denn Ihr Arbeitgeber kann Ihnen 2022 höhere steuerfreie Prämien zahlen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte für viele Diskussionen gesorgt. Denn unter anderem war die Berufsgruppe der MFA dort nicht berücksichtigt worden.

Zum Hintergrund: Im vergangenen Jahr konnten Arbeitgeber den Mitarbeitenden in ihren Praxen steuerfreie Coronaprämien bis zu einer Höhe von 1.500 Euro auszahlen. Diese Vergünstigung sollte 2022 ersatzlos gestrichen werden. Aber die Proteste – unter anderem von Ärztinnen und Ärzten sowie von Kassenärztlichen Vereinigungen – blieben offenbar nicht ungehört. Denn die endgültige Fassung enthält neue Regelungen.

Das gilt für Coronaprämien im Jahr 2022

Die Höhe möglicher Coronabonus-Zahlungen ist deutlich erhöht worden. Steuerfrei sind jetzt Prämien von bis zu 4.500 im Jahr möglich. Dieser Betrag gilt für die Beschäftigten in der Pflege, in Krankenhäusern und in Arzt-Praxen – also auch für Sie als MFA.

Ob Sie tatsächlich eine Prämie erhalten, hängt allerdings von Ihrem Arbeitgeber ab. Denn er entscheidet, ob er Ihnen einen freiwilligen Bonus zahlt. Die Summe kann auch niedriger ausfallen. In dem neuen Gesetz ist nur festgelegt, dass Sie keine Steuern und keine Sozialabgaben entrichten müssen, solange der Betrag die Grenze von 4.500 Euro nicht übersteigt. Die Coronaprämie würde also in voller Höhe auf Ihrem Konto landen.

Literatur

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.