Neue Regelungen für Arbeitsverträge
Sie haben neu in einer Praxis angefangen? Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die neuen Vorschriften für Arbeitsverträge einhält.
Als MFA haben Sie einen Arbeitsvertrag mit der Ärztin oder dem Arzt geschlossen, für die oder den Sie arbeiten. Für Verträge, die nach dem 1. August 2022 unterschrieben werden, gelten nun neue Regelungen.
Was ändert sich bei Arbeitsverträgen?
Folgende neue Regelungen gelten für neue Arbeitsverträge:
Die Dauer der Probezeit muss schriftlich festgehalten werden.
Die vereinbarte Arbeitszeit gehört in den Arbeitsvertrag, ebenso das Arbeitszeitmodell, wenn Sie beispielsweise in Teilzeit arbeiten.
Verschiedene Bestandteile Ihres Gehalts müssen offengelegt werden. Dabei geht es zum Beispiel darum, wie Sonderzahlungen, Prämien, Zuschläge oder Überstunden geregelt sind.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber sind nun in der Pflicht, Sie darüber zu informieren, wie das Verfahren einer Kündigung abzulaufen hat. Dazu gehört unter anderem die schriftliche Form inklusive Einhaltung der im Arbeitsvertrag festgehaltenen Frist sowie die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber müssen Ihnen am ersten Tag alle wichtigen Informationen schriftlich vorlegen. Versäumt Ihre Chefin oder Ihr Chef dies, kann das sogar eine Geldbuße zur Folge haben.
Was geschieht mit bestehenden Arbeitsverträgen?
Wenn Sie einen älteren Arbeitsvertrag haben, ist der weiterhin gültig. Aber auch mit einem bestehenden Vertrag haben Sie nun das Recht, alle erforderlichen Informationen zu erhalten. Dazu zählen zum Beispiel die wesentlichen Arbeitsbedingungen, wie Überstundenregelung, Arbeitszeiten und Ähnliches. Es liegt allerdings an Ihnen, Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber dazu aufzufordern. Dann müssen Ihnen diese Dinge schriftlich ausgehändigt werden.