Medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine
Praxisalltag,

Medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine

Viele Menschen fliehen derzeit vor dem Krieg aus der Ukraine nach Europa. Was müssen Sie als MFA wissen, damit Geflüchtete in den Arztpraxen schnell Hilfe bekommen?

Behandlungsscheine für die Abrechnung der ärztlichen Leistung

Alle Geflüchteten erhalten in Deutschland eine medizinische Versorgung. Das ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Das gilt auch für die Menschen aus der Ukraine, die bei uns wegen des Krieges in ihrer Heimat Zuflucht suchen. Wenn sie krank sind, sollen sie schnell und unbürokratisch Schmerzmittel oder Medikamente wie Insulin bekommen. Deswegen erhalten sie von den zuständigen Ämtern in den Kommunen Behandlungsscheine. Damit kommen die Menschen zu Ihnen in die Praxis und die Ärzte reichen diese Scheine nach der Behandlung zusammen mit der Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein.

Arzneimittel verordnen sie auf dem normalen Rezept, auch für weitere Leistungen werden die üblichen Formulare verwendet. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, die Behandlung von Schwangeren und in medizinisch notwendigen Einzelfällen auch Psychotherapien werden ebenfalls übernommen.

Krankenkassen können die Betreuung übernehmen 

In einigen Bundesländern sind die Krankenkassen direkt für die Betreuung der Menschen zuständig. Die Patienten erhalten dann eine elektronische Gesundheitskarte, die Sie bei Ihnen in der Praxis vorlegen. Entsprechende Vereinbarung gibt es zwischen den Landesregierungen und den gesetzlichen Krankenkassen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. 

Im Notfall auch ohne Behandlungsschein 

Wichtig: Im Notfall kann eine Behandlung von Geflüchteten auch ohne Behandlungsschein erfolgen und abgerechnet werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Patient einen gemeldeten Aufenthaltsort hat oder in einer örtlichen Einrichtung untergebracht ist. 

Impfung gegen COVID-19 

Geflüchtete haben auch Anspruch auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Das ist im Moment vor allem für die Schutzimpfung gegen COVID-19 interessant: Ärzte rechnen die Leistungen genau wie bei einheimischen Versicherten ab, Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung. Auf seiner Website stellt das Robert-Koch-Institut dazu auch Aufklärungsblätter zur COVID-19-Impfung in ukrainischer Sprache zur Verfügung

Adressen von Anlaufstellen

Eventuell werden sich bei Ihnen Patienten in der Praxis melden, die noch keinen Behandlungsschein haben. Am besten bereiten Sie sich als MFA auf diese Situation vor, indem Sie kleine Infoblätter mit der Adresse des zuständigen Amtes vorbereiten. Idealerweise kopieren Sie dafür den entsprechenden Ausschnitt eines Stadtplans.