Höchstes Gericht bestätigt: Masern-Impfpflicht ist rechtens
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht, Masern-Impfungen nachzuweisen, ist gescheitert. Arztpraxen sollten in nächster Zeit mit mehr Anfragen rechnen.
Seit 1. März 2020 müssen Eltern, die ihre Kinder in die Kita oder zur Tagespflege schicken, belegen, dass Söhne und Töchter gegen Masern geschützt sind – oder eine Infektion überstanden haben.
Angestellte in Kitas und Schulen müssen ebenfalls gegen Masern geimpft sein und dies gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen. Ziel der Bundesregierung ist, zu vermeiden, dass es in Betreuungseinrichtungen zu Ausbrüchen dieser Krankheit kommt. Aber nicht alle waren mit der Regelung einverstanden. Vier Familien hatten gegen die Entscheidung geklagt – ohne Erfolg.
Abwägung unterschiedlicher Interessen
Wie argumentieren die Richterinnen und Richter? Sie wägen, unterschiedliche Interessen ab. Nach deutschem Recht haben alle Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das heißt, Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Eingriffe – auch keine Impfungen – gegen den Willen der Betroffenen machen. Im aktuellen Fall der Impfpflicht hält das höchste Gericht dennoch eine Ausnahme für gerechtfertigt. Denn durch die Pflicht, sich impfen zu lassen und dies auch nachzuweisen, werden andere Menschen geschützt. Masern ist eine schwere, in seltenen Fällen auch tödliche Krankheit.
Stärkerer Ansturm auf Praxen wahrscheinlich
Für Arztpraxen hat das Urteil mögliche Folgen. Eltern blieb nur bis 31. Juli 2022 Zeit, den Masern-Impfschutz ihrer Kinder nachzuweisen. Ab sofort droht der Ausschluss von Kita oder Tagespflege. Älteren Kindern wird wegen der Schulpflicht in Deutschland der Unterricht zwar nicht verwehrt. Mütter und Väter haben jedoch mit Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro zu rechnen. Angesichts des Drucks werden vermutlich mehr Eltern Praxen aufsuchen, um ihre Kinder impfen zu lassen oder um sich Bescheinigungen ausstellen zu lassen.
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