Zusammenarbeit mit Wundmanagern: Die KV Nordrhein informiert
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Zusammenarbeit mit Wundmanagern: Die KV Nordrhein informiert

Das Angebot an Verbandstoffen ist groß und heterogen. Fachleute mit einer speziellen Weiterbildung können bei der Auswahl des richtigen Produktes helfen, aber Ärzte und Ärztinnen müssen darauf achten, das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat Tipps für die Verordnung von Verbandstoffen zusammengestellt. Denn die Auswahl ist groß und die Produkte sind oftmals nicht miteinander vergleichbar. Zudem existieren unterschiedliche Verträge mit den Kassen. Das macht es schwer, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten, welches auch für Verbandstoffe gilt. Die Verantwortung dafür liegt jedoch bei der Person, die das Produkt verordnet, also beim Arzt oder bei der Ärztin. Die KV Nordrhein empfiehlt daher, bei der Verordnung in erster Linie darauf zu achten, dass das Produkt zur benötigten Wunderversorgung passt. Zudem gilt es, die Verordnungsmengen und die Anwendungsdauer korrekt zu wählen, also beispielsweise, wie lange der Verbandstoff jeweils auf der Wunde verbleiben soll. 

Empfehlungen von Wundmanagern und Wundmanagerinnen prüfen 

Wenn Wundmanager und Wundmanagerinnen bei der Versorgung chronischer Wunden unterstützen, sprechen sie zwar Empfehlungen aus, die Entscheidung über die Verordnung liegt jedoch beim Arzt oder der Ärztin. Hier kommt es auf eine enge Zusammenarbeit an. Der Arzt oder die Ärztin sollte sich die Hintergründe für den vorgeschlagenen Behandlungsplan erläutern lassen und zusätzlich vorab Informationen zu den Preisen der Verbandstoffe einholen. Laut der KV Nordrhein sollten die entsprechenden Rezepte „vor Unterschrift kritisch auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit überprüft werden“. 

Die KV Nordrhein weist zudem darauf hin, dass viele Wundmanager und Wundmanagerinnen auf Provisionsbasis arbeiten. Sie kooperieren dementsprechend mit Unternehmen und empfehlen deren Produkte. „Nicht immer handelt es sich um günstige Produkte und auch die angeforderten Mengen sind mitunter nicht angemessen“, schreibt die KV. 

Hintergrund: Produktgruppen 

Moderne Produkte sind einerseits in unterschiedlichen Ausgestaltungen verfügbar, etwa als Alginate, Schäume oder Verbandstoffe mit Beschichtungen. Andererseits sind zusätzliche Eigenschaften verfügbar. In der Arzneimittel-Richtlinie sind die Produktgruppen für Verbandmittel und sonstige Produkte der Wundbehandlung folgendermaßen definiert: 

  • Verbandmittel ohne ergänzende Eigenschaften, die beispielsweise für folgende Anwendungen geeignet sind: bedecken, Flüssigkeit aufsaugen, stabilisieren, immobilisieren oder komprimieren. Dazu zählen unter anderem Kompressionsbinden und Saugkompressen. Fixiermaterialien wie Heftpflaster können ebenfalls verordnet werden. 
  • Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften, die etwa eine Wunde feucht halten, Gerüche binden, antimikrobiell wirken oder so gestaltet sind, dass sie an einer Wunde nicht haften. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Salbenkompressen, Wundauflagen mit Aktivkohle oder Silber. 
  • Sonstige Produkte der Wundbehandlung, die eine therapeutische Wirkung entfalten, also die Abläufe der Wundheilung aktiv beeinflussen. Die Kategorie befindet sich aktuell in der Überprüfung – die Hersteller müssen die Wirksamkeit ihrer Produkte nachweisen. 
Zusammenarbeit mit Wundmanagern: Die KV Nordrhein informiert
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.