Wiederbelebungsunterrichtet startet

Wiederbelebungsunterrichtet startet

Das Land Hessen organisiert Wiederbelebungsunterricht an allen weiterführenden Schulen. Dadurch soll die Zahl qualifizierter Ersthelfer steigen. Fachleute wünschen sich diesbezüglich zudem mehr Engagement von Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Der plötzliche Herztod steht mit über 65.000 Betroffenen pro Jahr sehr weit oben auf der Liste der Todesursachen in Deutschland. Viele Sterbefälle wären jedoch vermeidbar. Denn nur bei jedem zweiten Herzstillstand, der außerhalb eines Krankenhauses stattfand, haben Laien eine Wiederbelebung durchgeführt. Das soll sich ändern. 

Das Land Hessen setzt auf die Jugend und hat in den vergangenen Monaten an zunächst 30 Schulen ein Pilotprogramm gestartet, das innerhalb der nächsten drei Jahre auf ganz Hessen ausgeweitet wird: Wiederbelebungsunterricht in allen siebten Klassen. Ziel sei es, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Menschen handlungsfähig sind, wenn eine Person in ihrer Nähe Unterstützung benötigt.  

Schulungen am Arbeitsplatz 

Wie wichtig entsprechende Weiterbildungen sind, betont auch der Deutsche Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council = GRC). Denn bereits nach drei bis fünf Minuten sterben Gehirnbereiche ab, die aufgrund der fehlenden Pumpfunktion des Herzens nicht mehr durchblutet werden. Umso wichtiger sei es, die Zeit zwischen Herzstillstand und dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit einer Reanimation zu überbrücken. 

Der GRC hat daher einen Aktionsplan vorgelegt, um die Wiederbelebungsquote in Deutschland zu steigern. Neben einer besseren Verfügbarkeit von Laien-Defibrillatoren fordern die Fachleute regelmäßige Schulungen. 

Tipps für das medizinische Personal 

Für Beschäftigte des Gesundheitswesens ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, eine Reanimation durchführen zu müssen, da sie viel Kontakt zu Risikogruppen haben, etwa zu chronisch Kranken oder zu älteren Menschen. 

Organisieren Sie sich daher intern, indem Sie beispielsweise einmal im Jahr einen Experten oder eine Expertin für eine Schulung einladen, etwa vom Deutschen Roten Kreuz oder den Maltesern. Falls Mitarbeitende bei diesem Thema versiert sind, können sie den Unterricht selbst übernehmen. 

Als zusätzliche Maßnahme können Sie hier das Infoblatt des GRC zur Wiederbelebung herunterladen und aushängen, beispielsweise an ein Schwarzes Brett im Gemeinschaftsraum. 

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Notfallmanagement in der Praxis

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Notfallmanagement
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.