Wie Videosprechstunden gut funktionieren
Videosprechstunden können eine sinnvolle Ergänzung zu regulären Sprechzeiten sein. Für einen reibungslosen Ablauf einer Video-Sprechstunde sollten Sie als MFA die Online-Kontakte gut vorbereiten.
Videosprechstunden haben mehrere Vorteile: Für Patientinnen und Patienten ist es vor allem bei akuten Infekten eine Entlastung, nicht mit Fieber, Halsschmerzen oder Verdauungsproblemen in der Praxis erscheinen zu müssen. Außerdem könnten sie im Wartezimmer leicht andere Menschen anstecken.
Videokontakte entlasten zudem den Arbeitsalltag in der Arztpraxis. Wenn die Symptomatik eine Abklärung per Videoschalte zulässt, dürfen Ärztinnen und Ärzte auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausstellen.
Worauf Sie als MFA achten sollten:
- Reservieren Sie eigene Zeitfenster für Videosprechstunden. Diese sollten außerhalb der regulären Sprechzeiten liegen.
- Ohne gute Webcam geht es nicht! Ein Headset sorgt zudem für weniger Störgeräusche von außen. Probieren Sie beides vorher aus.
- Für die Videosprechstunde gilt wie beim analogen Patientengespräch auch: Die Tür zum Arztzimmer bleibt zu.
- Eine MFA sollte die Videosprechstunden als feste Ansprechpartnerin betreuen und in der Zeit auch in der Praxis anwesend sein. Technikfragen und Terminbuchungen gehören ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich.
- Klären Sie mit dem Arzt oder der Ärztin, welche Leistungen in Videosprechstunden angeboten werden können und sollen und für welche eine persönliche Konsultation notwendig ist.
- Informieren Sie die Patientinnen und Patienten über die Möglichkeit einer Videosprechstunde auf der Praxis-Website, als Telefonansage und mit Flyern und Plakaten an der Anmeldung und im Wartezimmer.
- Weisen Sie Patientinnen und Patienten zudem aktiv auf Videosprechstunden hin, wenn diese einen Termin vereinbaren möchten. Das sollten Sie allerdings nicht bei älteren Menschen tun, die sich von dem Angebot aufgrund der technischen Voraussetzungen überfordert fühlen könnten.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) werden erfahrungsgemäß besonders häufig per Videosprechstunde nachgefragt werden. Diese können für bekannte Patientinnen und Patienten für bis zu sieben Tage, für unbekannte aber nur für drei Tage ausgestellt werden. Darüber sollten Sie im Vorfeld informieren.
- Solange das E-Rezept noch nicht flächendeckend angeboten wird, sollten Sie als weiteren Service anbieten, Rezepte per Post zuzuschicken.
Wichtig: Nur wenn Praxen einen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Videodienst nutzen, können sie die Leistungen abrechnen. Auf der Website der KBV finden Sie als alle wichtigen Informationen zu zertifizierten Videoanbietern. Über den Videodienstanbieter kann auch die Terminvergabe erfolgen und die Patienten erhalten direkt den Link für die spätere Online-Sprechstunde. Zusätzlich haben wir Ihnen Informationen zu den abrechenbaren Leistungen zusammengestellt.
Ablauf der Videosprechstunde
- Nachdem sich der Arzt, die Ärztin, der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin bei einem zertifizierten Videodienstanbieter registriert hat, bekommt er von dort Informationen zum Einwählen.
- Die Patientinnen und Patienten erhalten über die Praxis oder direkt über den Videodienstanbieter ihren Termin für eine Videosprechstunde.
- Vor der ersten Online-Sprechstunde müssen sie eine Einwilligung abgeben, entweder über den Anbieter oder über die Praxis.
- Zur vereinbarten Zeit wählen sich Patient und Arzt beim Videodienst ein. Der Patient wartet im Online-Wartezimmer, bis ihn der Arzt dazuschaltet.
- Nach der Videosprechstunde melden sich beide Seiten von der Internetseite ab. Der Arzt oder Psychotherapeut dokumentiert die Behandlung anschließend im Praxisverwaltungssystem.