Vorbehaltsaufgaben für die Pflege: Projekt gestartet
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Vorbehaltsaufgaben für die Pflege: Projekt gestartet

Wie funktioniert die Umsetzung der Vorbehaltsaufgaben für die Pflege in der Praxis? Ein Projekt des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e. V. (DIP) soll Klarheit bringen.

Seit dem Jahr 2020 gibt es die sogenannten Vorbehaltsaufgaben in der Pflege. Es handelt sich dabei um festgelegte Tätigkeiten, die nur von Pflegefachkräften ausgeführt werden dürfen – eine abgeschlossene Qualifikation als Pflegefachperson ist dafür Voraussetzung (Pflegeberufegesetz in § 4 Abs. 2). Mit den Vorbehaltsaufgaben soll einerseits die Qualität der Pflege gesichert und andererseits der Pflegeberuf aufgewertet werden. In der Praxis sind jedoch viele Fragen entstanden, seit diese Regelung eingeführt worden ist. Ein neues Projekt soll sie nun beantworten.

Das Projekt im Detail

„Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ (VAPiK) heißt das Projekt, das bundesweit vom DIP durchgeführt wird. Beteiligt sind daran Mitarbeitende aus acht verschiedenen Kliniken. Denn auch wenn die Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und anderen Mitarbeitenden anscheinend klar verteilt sind, kann es im Arbeitsalltag zu Herausforderungen kommen. Wie müssen beispielsweise Prozesse im Krankenhaus umstrukturiert werden. Worauf müssen die Beteiligten mit Blick auf die Kooperation mit weiteren Einrichtungen achten, etwa bei Entlassungen aus dem Krankenhaus? 

Außerdem wollten die Projektverantwortlichen die Erfahrungen einsammeln, die Mitarbeitende in Kliniken mit den Vorbehaltsaufgaben für die Pflege seit der Einführung gesammelt haben. Ziel sei es, einen Handlungsrahmen zu entwickeln, „der zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit in den Krankenhäusern beitragen soll. 

Begleitend zum Projekt gibt es die Website vorbehaltsaufgaben-pflege.de. Dort werden regelmäßig aktuelle Informationen zu VAPiK und weiteren Themenfeldern rund um die pflegerischen Vorbehaltsaufgaben veröffentlicht. 

Vorbehaltsaufgaben für die Pflege: Projekt gestartet
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.