Verordnung regelt Telemedizin bei Blutspende
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Verordnung regelt Telemedizin bei Blutspende

Mit einem Referentenentwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Möglichkeiten zur Blutspende erweitern.

In regelmäßigen Abständen veröffentlichen die Medien Aufrufe zur Blutspende, weil die Reserven knapp werden. An vielen Orten mangelt es jedoch an entsprechenden Einrichtungen beziehungsweise ausreichenden Öffnungszeiten, weil bislang immer ein Arzt oder eine Ärztin anwesend sein musste. Das soll sich ändern. Schon seit dem vergangenen Jahr sind telemedizinische Verfahren bei Blut- und Plasmaspenden grundsätzlich zulässig. Das regelt eine neue Fassung des Transfusionsgesetzes, aber passiert ist seitdem wenig. Denn vor einer Umsetzung sollte die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut die Anforderungen für den Einsatz von Videodiensten bei der Blutspende formulieren und in einer Hämotherapie-Richtlinie verankern. Doch laut BMG fehlen dafür „Erfahrungswerte“ und „wissenschaftliche Erkenntnisse“. Mit einem Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung (Telemedizin-BlutspendeV) will das BMG diese Lücke schließen.
 

Der Inhalt der Telemedizin-Blutspende-Verordnung

Die Richtlinie Hämotherapie sieht bislang vor, dass unter anderem bei der Spendenentnahme ein Arzt oder eine Ärztin Person vor Ort sein muss, unter anderem „zur Gewährleistung der ärztlichen Versorgung von Entnahmezwischenfällen". In der Konsequenz sieht das BMG Möglichkeiten zum telemedizinischen Verfahren vor allem bei Wiederholungsspendern. Den bei ihnen sei in der Regel keine ausführliche körperliche Untersuchung im Vorfeld notwendig. Entnahmezwischenfälle sind zudem kaum zu erwarten.

Für das Personal gelten dennoch bestimmte Anforderungen: Es muss „sachkundig und hinreichend qualifiziert sein, um die Tauglichkeitsuntersuchung und die Aufklärung der spendenden Person sowie die Spendeentnahme ordnungsgemäß durchführen zu können. Dieses Personal muss in der Lage sein, die notfallmedizinische Erstversorgung durchführen zu können und eine mindestens einjährige Erfahrung im Bereich der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in einer Spendeeinrichtung oder vergleichbaren Einrichtung aufweisen".

Die Verantwortung trägt weiterhin ein Arzt oder eine Ärztin. Diese Fachkraft kann über die Telemedizin zugeschaltet sein und benötigt Sachkenntnisse und Erfahrung im Bereich der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen. Sie übernimmt die Haftung und muss im Zweifel die Durchführung der Blutspende ablehnen.
 

Bedeutung der Verordnung

Sobald die Verordnung in Kraft tritt, können Einrichtungen zusätzliche Blutspendetermine anbieten. Wichtig ist eine sorgfältige Vorbereitung der Terminvergabe: Erstspender und -spenderinnen werden nur an Terminen zugelassen, an denen ein Arzt oder eine Ärztin die Untersuchung vornehmen kann. Personen, die wiederholt spenden, dürfen zu Zeiten mit telemedizinischer Betreuung kommen. 

Verordnung regelt Telemedizin bei Blutspende

Die Blutabnahme gehört zum Praxisalltag. 

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.