Vergütung für duales Pflegestudium
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Akademisierung in der Pflege voranzutreiben. Unter anderem soll das Pflegestudium attraktiver werden.
Studierende der Pflege sollen künftig eine Vergütung wie in der Ausbildung erhalten. Das steht in dem Gesetzentwurf „zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Auf diese Weise soll es gelingen, mehr Menschen von einem Studium zu überzeugen
„Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potenzial an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Insgesamt soll die Akademiker-Quote im Bereich der Pflege auf zehn Prozent steigen. Das hat der Wissenschaftsrat empfohlen.
Praktisch heißt das: Das Pflegestudium soll zu einem dualen Studium umgebaut werden. Wie bei anderen dualen Studiengängen schließen die Studierenden dafür parallel einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger ab, wo sie den praktischen Teil absolvieren. Die Einrichtung erhält für die Vergütung Geld aus einem Ausgleichsfonds.
Vereinfachter Zugang für Pflegefachkräfte aus dem Ausland
Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass Fachkräfte aus dem Ausland leichter eine Zulassung erhalten, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Eine umfangreiche Gleichwertigkeitsprüfung soll es nicht mehr geben. Sie wird voraussichtlich ersetzt durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang.
Aktuell handelt es sich jedoch um einen Entwurf, Änderungen sind also weiterhin möglich.
Quellen:
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