Update E-Rezept: Das gilt für PZN und Mengenangabe
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Update E-Rezept: Das gilt für PZN und Mengenangabe

PTA und PKA sollten sich mit den genauen Vorschriften fürs E-Rezept befassen. Denn die Friedenspflicht gilt vorerst nur bis Ende des Jahres.

Es funktioniert noch nicht alles beim E-Rezept. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte daher mit den Krankenkassen eine Friedenspflicht vereinbart: Bis zum 31. Dezember 2024 sind Retaxierungen wegen fehlerhafter Angaben auf der Verordnung ausgeschlossen. PTA und PKA wird empfohlen, diese Übergangszeit zu nutzen, um in Zusammenarbeit mit den Praxen die Abläufe zu verbessern – und Mängel im Jahr 2025 zu vermeiden.

Pflicht zur Mengenangabe auf dem E-Rezept 

Einen kritischen Punkt stellt zum Beispiel die Mengenangabe dar. Selbst wenn diese durch die Pharmazentralnummer (PZN) indirekt bekannt ist, muss sie laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) extra auf der Verordnung stehen, zusätzlich zum Wirkstoff und der Stärke. Sie dürfen die fehlende Angabe – nach Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztin jedoch selbst ergänzen. Dafür verwenden Sie den Schlüssel 10 „Abweichung von der Verordnung bezüglich der abzugebenden Menge“.

Falls die PZN fehlt, aber die Werte zu Wirkstoff, Stärke und Menge korrekt ausgefüllt sind, ist eine Nachfrage oder Korrektur nicht erforderlich.

Anders sieht es aus, wenn Sie beim Prüfen feststellen, dass die PZN nicht mit den Angaben zum Arzneimittel übereinstimmen. In diesem Fall handelt es sich um eine unklare Verordnung. Sie dürfen also kein Präparat an die Patientin oder den Patienten aushändigen. Stattdessen rufen Sie in der Praxis an und klären die Sachlage. Anschließend vermerken Sie die entsprechende Änderung auf dem E-Rezept.

Tipps für PTA und PKA

Wenn Sie auf E-Rezepten derselben Praxis mehrfach fehlerhafte Angaben entdeckten, suchen Sie am besten das Gespräch mit dem jeweiligen Team. Vereinbaren Sie dafür einen Termin, beispielsweise mit der Teamleitung oder dem Praxismanagement, damit Sie das Problem in Ruhe darlegen können. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, dass die Fehler abnehmen und auch nach Beendigung der Friedenspflicht keine Retaxationen zu erwarten sind.

Update E-Rezept: Das gilt für PZN und Mengenangabe
Retaxierung, Retaxation

Hier finden Sie Hintergrundinformationen zum Thema:

Retaxierungen in der Apotheke
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.