Update: Assistenzhunde sind in der Praxis erlaubt
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Update: Assistenzhunde sind in der Praxis erlaubt

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass Patienten und Patientinnen Assistenzhunde mit in die Sprechstunde bringen dürfen. Als MFA sollten Sie dabei einige Punkte beachten.

„Wir müssen draußen bleiben“ – das gilt normalerweise für Vierbeiner, wenn Herrchen oder Frauchen eine Klinik oder eine Arztpraxis besuchen. Für Assistenzhunde gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung. Denn sie haben eine spezielle Ausbildung genossen, um behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu erleichtern. 

Was sind Assistenzhunde? 

Assistenzhunde haben eine wichtige Aufgabe: Sie helfen eingeschränkten Menschen dabei, im täglichen Leben besser zurechtzukommen. Sie heben zum Beispiel Gegenstände auf, betätigen Lichtschalter oder bringen Medikamente. Zum Teil begleiten sie auch Personen mit Demenz oder Autismus. Das bekannteste Beispiel sind sicherlich Blindenführhunde. 

Assistenzhunde werden aufwendig ausgebildet. Sie sind daher nicht zu verwechseln mit Therapiehunden oder gar einem privaten Hund, der einige Kunststücke erlernt hat. Daher erhalten sie auch ein Abzeichen, das in der Regel am Geschirr oder am Halsband gut sichtbar befestigt wird. Auch der Ausweis „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ gilt als Nachweis. 

So planen Sie Assistenzhunde in Praxisalltag ein 

Dort, wo sich Menschen mit Straßenkleidung aufhalten, also beispielsweise im Wartebereich oder in einem nicht sterilen Behandlungszimmer, dürfen die Assistenzhunde Herrchen oder Frauchen begleiten, ohne dass Sie aus hygienischen Gründen Bedenken haben müssen. 

Allerdings gibt es viele Menschen, die Angst vor Hunden haben – das kann auch bei Kollegen und Kolleginnen der Fall sein. Bestellen Sie Patienten und Patientinnen, die von einem Hund begleitet werden, daher nach Möglichkeit außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten ein oder beispielsweise morgens früh als Erstes. Außerdem ist es sinnvoll, sich im Team nach eventuellen Ängsten zu erkundigen, um Betroffene vorzuwarnen. Sie können während des Termins einer anderen Aufgabe nachgehen. 

Noch ein Tipp: In Absprache mit Herrchen oder Frauchen sollten Sie dem Hund gerade an heißen Tagen Wasser bereitstellen. 

Update: Assistenzhunde sind in der Praxis erlaubt
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.