Unzureichender Masernschutz – Viele Erkrankungen in Bayern

Unzureichender Masernschutz – Viele Erkrankungen in Bayern

Es werden immer noch zu wenig Kinder gegen Masern geimpft. Auch Erwachsene brauchen einen Schutz. Fürs medizinische Personal ist er Pflicht.

Die Masern-Impfpflicht für den Kita-Besuch zeigt erste Erfolge: Die Quote vollständig geimpfter Zweijähriger stieg von 79 auf 87 Prozent. Dennoch liegt Deutschland weit unter der notwendigen Durchimpfungsrate von 95 Prozent. Ab dieser Marke greift der sogenannte Herdenschutz: Die Infektion verbreitet sich nicht mehr, sodass auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, keinem Risiko ausgesetzt sind. 

Stand der Masern-Impfungen 

Die vor fünf Jahren eingeführte Masern-Impfpflicht für Kitas und Schulen führt also zu einer stetigen, aber zu langsamen Verbesserung der Impfquoten. Besonders besorgniserregend entwickelt sich die Situation in Süddeutschland. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen hinken mit Impfquoten zwischen 77 und 85 Prozent deutlich hinterher. In Bayern und Baden-Württemberg leben mit etwa vier Prozent auch die meisten ungeimpften Zweijährigen.  

Die mangelnde Impfbereitschaft spiegelt sich in den Infektionszahlen wider: Bayern verzeichnete 2024 einen sprunghaften Anstieg auf 70 Masernfälle – nach nur elf Erkrankungen im Vorjahr.  

Als Positivbeispiel dient Brandenburg, wo nur 1,5 Prozent der Zweijährigen noch keine Masernimpfung erhalten haben. Allerdings: Die Fachleute der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfehlen die erste Masernimpfung für Kinder im Alter von elf Monaten, gefolgt von der zweiten Impfung mit 15 Monaten. Aber etwa acht Prozent der Kleinkinder erhalten nur eine statt der empfohlenen zwei Impfdosen. Sie verfügen also nicht über einen vollständigen Impfschutz. 

Impfungen für Erwachsene 

Empfohlen wird die Impfung zudem für Erwachsene mit unklarem Impfstatus. Eine Pflicht zum Masernschutz besteht unter anderem für das medizinische Personal in Arztpraxen sowie für Beschäftigte in der Pflege. Mitarbeitende in der Apotheke fallen hingegen nicht unter diese gesetzliche Regelung, selbst wenn die Apotheke selbst Masern-Impfungen durchführt. Fachleute raten jedoch dringend dazu. Sie fordern zudem zielgerichtete Impfkampagnen und verstärkte Aufklärungsarbeit, um die Impfquoten in Deutschland bei allen Altersgruppen zu erhöhen. 

Als Mitarbeitende im Gesundheitswesen können Sie dazu beitragen, die Masern einzudämmen: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt kostenlos Infomaterial zur Verfügung.  

Unzureichender Masernschutz – Viele Erkrankungen in Bayern

Hintergrundwissen für Sie: aktive und passive Immunisierung 

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.