Tipps für den Umgang mit Suizidwünschen
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) hat eine neue Leitlinie herausgebracht. Sie unterstützt Arztpraxen bei dem Thema assistierter Suizid.
Ärzte und Ärztinnen verbringen ihren Arbeitsalltag damit, Menschen zu helfen. Sie erleichtern Patienten und Patientinnen den Umgang mit ihrer Erkrankung, tragen dazu bei, Beschwerden zu lindern und im Idealfall heilen sie die Betroffenen. In manchen Fällen ist all das nicht möglich, und es kann zu einer Situation kommen, die dem ärztlichen Selbstverständnis in der Regel nicht entspricht: Ein Patient oder eine Patientin äußert die Bitte, ihn oder sie bei der Selbsttötung zu unterstützen.
Die DEGAM hat eine evidenzbasierte Leitlinie herausgebracht, die dazu dienen soll, das ärztliche Personal auf ein entsprechendes Szenario vorzubereiten. Laut der Fachgesellschaft handelt es sich weltweit um die erste Leitlinie, die das Thema Suizidassistenz im hausärztlichen Setting aufgreift.
Inhalte der Leitlinie
Die Leitlinie enthält keine Anleitung zum Durchführen der Suizidassistenz. Stattdessen steht der Dialog mit den Betroffenen im Vordergrund. Das Dokument informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen, fasst Optionen zur Medikation unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes zusammen und gibt Empfehlungen ab zur Kommunikation mit den Patienten und Patientinnen.
Zu den Ratschlägen gehört es beispielsweise, die persönliche Einstellung vom professionellen Handeln zu trennen und den Suizidwunsch nicht zu bewerten. Entscheidend sei eine wertschätzende Kommunikation, die ergebnisoffen stattfinden müsse. Wichtig: Ärzte und Ärztinnen können die Assistenz natürlich ablehnen, sollten es aber frühzeitig mitteilen, wenn sie grundsätzlich nicht zu einer aktiven Handlung bereit wären.
Weitere wichtige Aspekte, denen sich die Leitlinie widmet, sind die Graduierung der Suizidalität sowie mögliche Motive. Denn die Unterlagen sollen auch dazu beitragen, einen manifestierten Suizidwunsch von einer akuten Notsituation zu unterscheiden.
Hier liegt die Leitlinie „Der Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in hausärztlichen Praxen“ zum Download bereit.
Quellen:
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