Telepharmazie: Homeoffice für Apothekenteams
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Telepharmazie: Homeoffice für Apothekenteams

Telepharmazie wird künftig immer wichtiger für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Ein Positionspapier schlägt nun Leistungen vor, die Apothekenteams aus dem Homeoffice erbringen können. 

Auch in den Apotheken schreitet die Digitalisierung kontinuierlich voran. Telepharmazie, so die einhellige Überzeugung von Fachleuten, wird für die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Zukunft immer wichtiger. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff? Und was bedeutet das für Sie als Apothekerin oder Apotheker und als PTA? 

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat hierzu kürzlich ein ​​Positionspapier veröffentlicht, das mehr Klarheit rund um die Telepharmazie schafft. In Abstimmung mit der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) schlägt es Rahmenbedingungen für das Arbeiten aus dem Homeoffice vor. Und es nennt Leistungen, die aus dem Homeoffice möglich sind – entsprechende Vergütungsregelungen vorausgesetzt.   

Anwendungsbereiche für Telepharmazie vielfältig 

Demnach könnten Apothekenteams vor allem Beratungsleistungen aus dem Homeoffice erbringen, für die Patientinnen und Patienten nicht zwingend vor Ort sein müssen. Auch bestimmte pharmazeutische Leistungen sind via Telepharmazie denkbar: 

  • Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Polymedikationsberatung: Hier sind Abschlussgespräche möglich. Die Aufnahme muss immer persönlich erfolgen.  
  • pharmazeutische Dienstleistungen in einer bestehenden persönlichen Kundenbeziehung 
  • Beratungen zu DiGAs 
  • Präventionsleistungen (Ernährungsberatung, Darmberatung, Vitalstoffberatung) 
  • virtuelle Sichtprüfung der Medikation (telepharmazeutische „Medikationsprüfung“) Medikationsanalysen nach der Brown-Bag-Methode sind ausgeschlossen. (Hierbei werden alle verwendeten Arzneimittel in einer Tüte in der Apotheke abgegeben, wo sie unter anderem auf Wechselwirkungen und Doppelverordnungen geprüft werden.) 
  • Reiseberatung (telepharmazeutischer „Reisecheck“) 
  • Beratung für junge Familien (telepharmazeutischer „Familien-Check“) 
  • Beratung für Menschen, die sich nicht (mehr) gut bewegen können 
  • Arzneimittel- und Medizinprodukteberatung 
  • telepharmazeutische und telemedizinische Beratungen, bei denen Patientinnen oder Patienten beziehungsweise weitere Gesundheitsberufe einbezogen werden können 
  • telepharmazeutische und telemedizinische Beratungen bei Spezial-, Krankenhaus- und Heimversorgung 

Wie vor Ort in der Apotheke gilt auch hier: PTA dürfen nur zu bestimmten Dingen eigenständig beraten. Alle anderen Leistungen bleiben Apothekerinnen und Apothekern überlassen.  

Die technisch erforderlichen Anwendungen wie Video- und Internettelefonie sowie Datenübertragung (QR-Token, eRezept, ePA) müssen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen – für eine sichere Telepharmazie. 

Telepharmazie: Homeoffice für Apothekenteams
Weitere News

Hier finden Sie Informationen zum Entwurf des Apotheken-Reformgesetzes – inklusive telepharmazeutische Anbindungen zwischen PTA und approbiertem Personal. 

Apotheken-Reformgesetz
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.