Software-Updates: Frist bis zum 31. Dezember
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Software-Updates: Frist bis zum 31. Dezember

Praxisteams sollten unbedingt noch in diesem Jahr alle Software-Updates einspielen, die von den Herstellern zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls könnte es im Januar zu Problemen kommen.

An den letzten Tagen vorm Jahreswechsel ist viel zu tun, doch Software-Updates gehören auf die Prioritäten-Liste. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Besonders wichtig ist es, die aktuellen Versionen für die Verarbeitung elektronischer Rezepte (eRezept) und das Ausstellen elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) herunterzuladen.
 

Warum sind Updates notwendig?

Für das eRezept gelten ab dem 1. Januar 2024 neue technische Vorgaben. Deswegen funktioniert die Übermittlung der Daten ab diesem Stichtag nur noch dann tadellos, wenn die Software zuvor auf den neuesten Stand gebracht wurde. Ähnlich sieht es bei der eAU aus: Das Computerprogramm der Praxis muss mit den weiterverarbeitenden Systemen kompatibel sein, sonst weisen die Server der Krankenkassen womöglich sämtliche elektronische AU-Bescheinigungen ab.

Auch wenn die Installation der Updates zusätzliche Arbeit verursacht, ist es daher nicht sinnvoll, sie zu verschieben – da sonst ab Januar ein erheblicher Mehraufwand droht.

Die jeweils aktuellen Software-Versionen werden von den Herstellern zur Verfügung gestellt.
 

Regelmäßige Aktualisierungen

Unabhängig von Quartals- und Jahresabschlüssen ist es empfehlenswert, Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) grundsätzlich zeitnah einzuspielen. Am besten legen Sie direkt einen Termin fest, sobald eine neue Software-Version zur Verfügung steht. So stellen sie sicher, dass das Programm auf aktuellem Stand ist, und Aktualisierungen gehen nicht unter.

Warum sind Updates so wichtig? Für PVS gilt das Gleiche wie für Software-Lösungen im privaten Bereich, etwa Smartphones-Apps:

  • Sie dient dazu gedacht, veränderte Inhalte einzuspielen (etwa neue Gebührenordnungspositionen oder angepasste Textbausteine).
  • Sie bieten oftmals neue Funktionen, die den Arbeitsalltag erleichtern.
  • Sie gleichen Fehler aus und schließen eventuelle Sicherheitslücken.
Software-Updates: Frist bis zum 31. Dezember

Wie sieht die digitale Praxis aus? Lesen Sie hier weiter.

Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.