Schulungsvideos für die pharmazeutischen Dienstleistungen zur Inhalationstechnik
Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Materialien erstellt, um Beschäftigte in Apotheken zu unterstützen. Sie informieren über den Umgang mit zwei speziellen Devices.
Die erweiterte Einweisung in die Inhalationstechnik zählt zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL), die Apotheken-Teams ihren Kunden und Kundinnen anbieten. Die Anwendung der Inhalativa ist fehleranfällig. Zudem stehen dafür viele unterschiedliche Geräte zur Verfügung. PTA und PKA haben jetzt die Möglichkeit, ihre Kompetenz in diesem Bereich durch ein Angebot der BAK ausbauen. Zwei verschiedene Videos wurden dafür bislang erstellt.
Videos fürs Fachpersonal
Die Videos beziehen sich jeweils auf ein einzelnes Device: Easyhaler und Turbohaler. Eine Fachkraft erläutert sehr anschaulich, wie die Geräte korrekt verwendet werden, und greift dabei eventuelle Besonderheiten auf. Die Videos sind so aufgebaut, dass Sie als PTA und PKA die Informationen direkt übernehmen können, um sie an Kunden und Kundinnen zu weiterzugeben.
Zusätzlich stellt die BAK ergänzende Informationen in Textform zum Easyhaler und zum Turbohaler bereit.
Praktische Hinweise
Die BAK rät dazu, bei der erweiterten Einweisung in die Inhalationstechnik gegebenenfalls die Reihenfolge der einzelnen Bausteine zu verändern, abhängig davon, ob es sich um eine Erst- oder um eine Folgeverordnung handelt.
Erstverordnung: Zunächst demonstriert die Fachkraft die Inhalation. Anschließend übt der Kunde oder die Kundin die Vorgehensweise. Die PTA oder PKA korrigiert eventuelle Fehler.
Folgeverordnung: Der Patient oder die Patientin beginnt und zeigt, wie er oder sie üblicherweise das Gerät benutzt. Im zweiten Schritt erklärt das Fachpersonal die Handhabung. Auf diese Weise wird ersichtlich, welche Fehler sich im Alltag eingeschlichen haben.
Anwendungsbereich der pDL
Erwachsene sowie Kinder ab sechs Jahren dürfen die pDL in Anspruch nehmen. Vorausgesetzt, sie sind nicht ins DMP Asthma/COPD eingeschrieben. Die Kasse übernimmt die Kosten:
- bei einer Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln
- bei einem Device-Wechsel
- als Auffrischung alle zwölf Monate
Die pDL wird mit 20 Euro netto honoriert und über das Sonderkennzeichen „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ (SPZN 17716783) abgerechnet. Privatversicherte sollten im Vorfeld eine Einwilligungserklärung gegenüber der Apotheke unterzeichnen.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Veranstaltungen und Videos.