RSV-Impfung wird zur Kassenleistung
MFA können jetzt Termine für bestimmte Patienten und Patientinnen planen, die eine RSV-Impfung wünschen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie für Schutzimpfungen aktualisiert.
Seit Anfang August gibt es eine neue Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Sie bezieht sich auf einen Schutz vor Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV), die vor allem bei Risikogruppen zu Erkrankungen mit schweren Verläufen führen kann. Jetzt hat der G-BA die Erkenntnisse in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Voraussichtlich tritt dieser Beschluss bis Anfang Oktober in Kraft.
Als MFA können Sie bereits damit beginnen, entsprechende Patienten und Patientinnen über die neuen Regelungen zu informieren und bei Bedarf Impftermine zu vergeben.
Tipp: Planen Sie einen Puffer von beispielsweise zwei Wochen (bis Mitte Oktober) ein, falls sich die Umsetzung des Beschlusses wider Erwarten verzögert.
Für diese Gruppen ist eine RSV-Impfung empfehlenswert
- Personen ab einem Alter von 75 Jahren
- Bewohnende von Pflegeeinrichtungen im Alter zwischen 60 und 74 Jahren
- Menschen ab 60 Jahren, die besondere Risikofaktoren aufweisen, etwa schwere chronische Erkrankungen
Hinweise zur RSV-Impfung
Es handelt sich um einen proteinbasierten Impfstoff, der vor Beginn der RSV-Saison verabreicht werden sollte. Aktuell prüft die STIKO, ob eine RSV-Impfung alternativ mit dem mRNA-Impfstoff erfolgen kann, der erst vor kurzer Zeit zugelassen wurde. Momentan ist das als Kassenleistung daher noch nicht möglich.
Die STIKO geht derzeit nur von einer einmalig erforderlichen Impfung aus, da noch keine Daten dazu vorliegen, ob eine Wiederholung in der folgenden Saison notwendig sein wird. Ähnlich sieht es mit einer RSV-Impfung für Schwangere aus. Auch hierzu fehlt bislang die Datengrundlage.