Reminder: In wenigen Tagen wird der elektronische Arztbrief zur Pflicht
Praxen, die technisch noch nicht in der Lage sind, elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) zu empfangen, sollten ihre Technik schnell aufrüsten. Andernfalls droht eine Kürzung der TI-Pauschale.
Die Digitalisierung schreitet voran: Es bleiben nur noch wenige Tage, bis ärztliche und psychotherapeutische Praxen in der Lage sein müssen, eArztbriefe zumindest zu empfangen. Stichtag ist Sonntag, 30. Juni. Bei einem Versäumnis droht eine Kürzung der TI-Pauschale um 50 Prozent.
MFA sollten das Thema also dringend mit der Leitung besprechen, falls sie die Umstellung noch nicht vorgenommen haben. Die grundlegenden Voraussetzungen sind dank des E-Rezepts in allen Praxen bereits vorhanden, nämlich eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), ein aktivierter elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) sowie ein E-Health-Kartenterminal. Zusätzlich stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein Modul bereit, das den Versand und Empfang der eArztbriefe ermöglicht. Die Abwicklung erfolgt über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Hier finden Sie grundlegende Informationen zum eArztbrief.
Sonderfall: Update fürs Praxisverwaltungssystem liegt nicht vor
Verschickt werden die eArztbriefe ganz einfach aus dem Praxisverwaltungsystem (PVS) heraus. Trotz der langen Vorlaufzeit haben jedoch vereinzelte Software-Hersteller das entsprechende Update noch nicht bereitgestellt. In diesen Fällen erhalten die Praxen die TI-Pauschale weiterhin in voller Höhe.
Kostenerstattung für eArztbriefe
Die Einrichtung der Technik für den eArztbrief wird über die TI-Pauschale abgedeckt. Zusätzlich können Praxen den Empfang und das Senden der Dokumente abrechnen:
- Versand: 28 Cent (GOP 86900)
- Empfang: 27 Cent (GOP 86901)
Die Summe ist gedeckelt auf maximal 23,40 Euro je Quartal und Arzt beziehungsweise Ärztin.
Quellen:
Wöchentliche Neuigkeiten für den Praxisalltag