QEP-Zertifizierung ab sofort wieder möglich
 - Arztpraxis

QEP-Zertifizierung ab sofort wieder möglich

Medizinische Einrichtungen können ab sofort ihr Engagement für Qualität und Transparenz wieder offiziell bestätigen lassen.

Bei „QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen“ handelt es sich um ein spezielles Verfahren zum Qualitätsmanagement (QM), das die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen entwickelt haben. Jetzt ist es neu ausgerichtet worden. Zielgruppen sind vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen sowie MVZ.

Praxen nutzen QEP einerseits, um ihr Engagement für Qualität und Transparenz nach außen hin sichtbar zu machen. Andererseits dient es als Anlass, um die Organisation der Praxis professioneller aufzustellen. Denn effizientere Abläufe erhöhten sowohl die Zufriedenheit der MFA als auch der Patienten und Patientinnen. Unterm Strich gewinnen alle Beteiligte dadurch in der Regel Zeit. Für das Zertifikat absolviert das Team ein Prüfverfahren.
 

QEP-Zertifizierung

Praxen, die sich für QEP interessieren, sollten mit einer Selbstbewertung starten und dafür prüfen, ob sie die Kriterien des QEP-Katalogs erfüllen. Den Katalog können Sie hier bei der KBV bestellen. Beheben Sie zunächst eventuelle Schwachstellen, die Sie bezüglich Ihrer internen Prozesse entdecken.

Im Anschluss wählen Sie eine akkreditierte QEP-Zertifizierungsstelle aus und beauftragen diese mit der Prüfung. Aktuell führen ausschließlich Beschäftigte der DEKRA Certification GmbH das Verfahren durch.

Dann beginnen Sie damit, die Zertifizierung vorzubereiten. Die Zertifizierungsstelle bittet Sie dafür um alle relevanten QM-Dokumente, die Sie zusammenstellen und einschicken müssen. Die für Sie zuständige Ansprechperson geht die Unterlagen durch, stellt gegebenenfalls Rückfragen und vereinbart einen Termin bei Ihnen in der Praxis.

Bei diesem Termin wird vor Ort geschaut, ob die praktischen Abläufe den QEP-Anforderungen entsprechen.

Die QEP-Fachperson erstellt nach dem Besuch einen Bericht. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, erhalten Sie das Zertifikat. Es hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

QEP-Zertifizierung ab sofort wieder möglich
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.