Praxistipp: Hilfsmittel weiterhin auf Muster 16 verordnen
 - Arztpraxis

Praxistipp: Hilfsmittel weiterhin auf Muster 16 verordnen

Aktuell kommt es bei Hilfsmitteln häufiger zu Verzögerungen, weil Patienten und Patientinnen die Verordnungen nicht einlösen können. Der Grund ist das eRezept – für Hilfsmittel können Ärzte und Ärztinnen es noch nicht verwenden.

Seit Anfang Januar ist das elektronische Rezept (eRezept) Pflicht. Das bezieht sich allerdings nur auf Arzneimittel, die über gesetzliche Krankenkassen abgerechnet werden. Einige private Versicherungen bieten ebenfalls bereits die Möglichkeit an, auf die digitale Lösung umzusteigen.

Anders sieht es hingegen mit Hilfsmitteln aus. Voraussichtlich wird das eRezept erst zu Beginn des Jahres 2026 für diesen Bereich Standard sein. Außerdem ist eine Übergangszeit von zwölf Monaten geplant – eine Pflicht zum eRezept für Hilfsmittel gibt es für Arztpraxen ab dem 1. Januar 2027.

Dennoch werden derzeit für Hilfsmittel vermehrt elektronische Rezepte ausgestellt. Das berichtet der Interessenverband eurocom, der Hersteller für Kompressionstherapeutika, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) vertritt. Die Patienten und Patientinnen können diese jedoch nicht einlösen, da Sanitätshäuser, Orthopädietechniker & Co. noch nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Den Betroffenen bleibt daher nur ein weiterer Gang zum Arzt oder zur Ärztin, um sich die Verordnung ein zweites Mal ausstellen zu lassen. Für die Arztpraxen ist das mit einem erhöhten Aufwand verbunden.

Hilfsmittel müssen also – bis bisher – über ein Formular (Muster 16) verordnet werden.

Pilotprojekt für Hilfsmittel

Die einzige Ausnahme stellt ein bundesweites Pilotprojekt des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) dar, das als Testlauf für die Umsetzung dient. Sechs IT-Anbieter sowie acht Leistungserbringer aus dem Bereich der Orthopädie-Technik sind daran beteiligt.

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