Pilotprojekt: elektronische Hilfsmittelverordnung

Pilotprojekt: elektronische Hilfsmittelverordnung

Sieben Krankenkassen bieten jetzt die Möglichkeit an, sich Hilfsmittel digital verordnen zu lassen. Dafür arbeiten sie mit zwei Herstellern von Praxisverwaltungssystemen zusammen.

Für alle verschreibungspflichtige Arzneimittel ist das E-Rezept bereits Pflicht. Langfristig sieht der Plan vor, dass alle Verordnungen digital ausgestellt werden sollen. Hilfsmittel sind allerdings erst in der Mitte des Jahres 2027 an der Reihe. Für sie gilt also weiterhin das Muster 16. In einem Pilotprojekt werden aber bereits die Prozesse getestet. Es gilt für Versicherte folgender Krankenkassen: AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK). 

So funktioniert das Pilotprojekt 

Der Verbund der beteiligten Kassen hat sich Partner an die Seite geholt, um die elektronische Verordnung für Hilfsmittel umsetzen zu können: Er kooperiert mit den beiden Herstellern von Praxisverwaltungssystemen (PVS) CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware. 

Diese Anbieter haben die eVerordnung in ihre Software integriert, sodass bei einem Software-Update ein automatischer Download stattfindet. Das entsprechende Modul wurde mit automatischen Prüflogiken ausgestattet. Das heißt, dass beispielsweise das Abschicken der eVerordnung nicht funktioniert, wenn Angaben nicht zueinander passen oder Daten fehlen. Auf diese Weise soll die Digitalisierung zu einer Entlastung für alle Beteiligten führen. Denn Fachleute vermuten, dass es momentan bei jeder zweiten Verordnung (auf Papier) zu zeitaufwendigen Rückfragen kommt. 

Wie beim E-Rezept für Arzneimittel erhält auch die eVerordnung ihre Gültigkeit durch die elektronische Signatur des Arztes oder der Ärztin.  

Empfang der eVerordnung 

Apotheken erfüllen schon alle notwendigen Voraussetzungen, um eVerordnungen auszulesen. Sanitätshäuser und weitere Einrichtungen müssen sich dafür an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen. Dann erfolgt das Auslesen der Daten über eine spezielle Branchensoftware. Sie benötigen derzeit also keine Lesegeräte für die elektronischen Gesundheitskarten. 

Die Patienten und Patientinnen spielen die eVerordnung über eine App der jeweiligen Krankenkasse beim Hilfsmittel-Anbieter ein. 

Das Projekt beginnt mit der eVerordnung von orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen. Klappt alles, kommen weitere Produktgruppen hinzu. 

Pilotprojekt: elektronische Hilfsmittelverordnung
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.