Pflicht fürs eRezept ab 2024: Ablauf in der Praxis

Pflicht fürs eRezept ab 2024: Ablauf in der Praxis

Das Bundesgesundheitsministerium will die Digitalisierung beschleunigen. Auch das eRezept soll im nächsten Jahr von allen Praxen umgesetzt werden. Was heißt das für MFA? Und wie gelangen die Rezepte in die Apotheke?

Ende 2024 soll die elektronische Patientenakte (ePA) zur Pflicht werden – jeder erhält sie, der nicht aktiv widerspricht. Auch für die Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept) wünscht sich das Bundesgesundheitsministerium ein schnelleres Tempo. Es soll ebenfalls im nächsten Jahr zum Standard werden. Schon länger ist angedacht, dass es ab Sommer vermutlich über die elektronische Gesundheitskarte abgewickelt werden kann. Die gematik arbeitet aktuell an der technischen Umsetzung. Bislang war in Bezug auf den flächendeckenden Roll-out jedoch nur von einem Stufenplan die Rede. Jetzt nimmt der Druck auf die Verantwortlichen zu. Praxen sollten sich daher rechtzeitig mit der praktischen Abwicklung auseinandersetzen und den Ablauf möglichst im Schulterschluss mit Partner-Apotheken aus der Region testen.
 

Das eRezept im Praxisalltag

Das ist für Sie als MFA relevant: Die elektronischen Rezepte erstellen Ärzte und Ärztinnen wie gewohnt über das Praxisverwaltungssystem und signieren sie digital. Das können sie übrigens von jedem Arbeitsplatz aus in der Praxis tun. Die Versicherungskarten der jeweiligen Patienten und Patientinnen werden dafür nicht benötigt. Es reicht, die Informationen aus den Stammdaten zu übertragen.

Als MFA können Sie die eRezepte nach dem Vier-Augen-Prinzip auf Folgendes überprüfen: Für jedes Arzneimittel muss eine eigene Verordnung ausgestellt sein. Es dürfen also nicht mehrere Medikamente auf einem Rezept zusammengefasst werden.

Grundsätzlich dürfen Sie – wie bisher – die Rezepte vorbereiten. Während der Arzt oder die Ärztin Papierausdrucke persönlich unterschreibt, versieht er oder sie eRezepte mit einer digitalen Signatur. Das Prinzip bleibt also das Gleiche.

Bei technischen Problemen, etwa einem Ausfall des Internets, ist es weiterhin möglich, Papierausdrucke (Muster 16) auszustellen. Das soll jedoch ab dem kommenden Jahr nur noch in Ausnahmefällen passieren.
 

Der digitale Weg zu den Patienten und Patientinnen 

Die elektronische Verordnung wird automatisch an die Telematikinfrastruktur übermittelt, wo berechtigte Personen sie abrufen können. Aktuell brauchen die Patienten und Patientinnen allerdings eine APP der gematik, um das eRezept in der Apotheke einlösen zu können. Der Zugang zur APP ist jedoch zu kompliziert, sodass sie kaum genutzt wird. Deswegen sollen die eRezepte vorübergehend auf den Gesundheitskarten gespeichert werden.

Momentan wird eine Zwischenlösung praktiziert, die für die Mitarbeitenden in Arztpraxen sehr unbefriedigend ist: Sie drucken die QR-Codes für das Rezept aus. Zeit- und Kostenersparnis des eRezepts gehen dabei verloren.

Die Apotheken sind seit September 2022 in der Lage, eRezepte einzulösen. Sie sind auf den Roll-out also bereits vorbereitet.

Pflicht fürs eRezept ab 2024: Ablauf in der Praxis
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.