Online-Apotheken: Preisnachlässe erlaubt, Gutscheine verboten
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Online-Apotheken: Preisnachlässe erlaubt, Gutscheine verboten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil im Rechtsstreit zwischen der niederländischen Versandapotheke DocMorris und der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gefällt.

Der Fall geht auf eine jahrelange Auseinandersetzung zurück. Zwischen 2012 und 2015 hatte DocMorris verschiedene Rabattaktionen für deutsche Kunden und Kundinnen durchgeführt. Die Apothekerkammer Nordrhein erwirkte daraufhin mehrere einstweilige Verfügungen, um die Werbeaktionen zu unterbinden. Nach dem EuGH-Urteil von 2016, das die strikte Preisbindung für ausländische Versandapotheken infrage stellte, forderte DocMorris Schadensersatz in Höhe von rund 18,5 Millionen Euro von der Kammer.

Die Luxemburger Richter entschieden jetzt, dass direkte Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Medikamente (Rx) grundsätzlich zulässig bleiben, während Gutscheine für spätere Käufe von nicht-verschreibungspflichtigen Produkten (OTC) verboten werden dürfen.

Der EuGH unterscheidet in seinem Urteil also klar zwischen verschiedenen Arten von Werbeaktionen. Das ist die Begründung: Direkte Preisnachlässe oder konkrete Geldbeträge beim Einlösen von Rezepten beeinflussen nach Ansicht der Richter lediglich die Wahl der Apotheke, fördern jedoch nicht den Verbrauch von Medikamenten. Anders verhalte es sich hingegen bei Gutscheinen für nachfolgende Käufe nicht-verschreibungspflichtiger Medikamente. Diese könnten Verbraucher und Verbraucherinnen dazu verleiten, Medikamente zu erwerben, obwohl sie diese nicht wirklich brauchen. Mitgliedstaaten dürfen solche Werbeaktionen daher verbieten.

BGH-Urteil steht noch aus

Das aktuelle Urteil stärkt einerseits den grenzüberschreitenden Versandhandel mit Arzneimitteln, setzt aber gleichzeitig klare Grenzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) muss nun eine abschließende Entscheidung im Streit zwischen DocMorris und der AKNR treffen. Denn der EuGH hat nur eine Entscheidung zum Werberecht gefällt, während der BGH das deutsche Preisrecht in den Blick nimmt.

Die Entscheidung hat voraussichtlich weitreichende Folgen für zahlreiche anhängige Gerichtsverfahren, die bislang ausgesetzt waren. DocMorris sieht sich dennoch in seiner Strategie bestätigt und möchte weiterhin vom wachsenden E-Rezept-Markt in Deutschland profitieren. Für die Apothekerkammer Nordrhein bedeutet das Urteil hingegen eine teilweise Entlastung hinsichtlich der drohenden Schadensersatzforderungen.

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.