Nicht-ärztliche Praxisassistenz (NäPa)
 - Arztpraxis, Pflegekräfte

Nicht-ärztliche Praxisassistenz (NäPa)

Pflegekräfte, die nach dem Pflegeberufegesetz ausgebildet wurden, können ab dem 01. September 2023 als NäPa anerkannt werden – wenn sie eine entsprechende Fortbildung gemacht haben.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben entsprechende Vereinbarungen getroffen, die ab 01. September 2023 gelten. Für Sie als Pflegekraft ist eine Genehmigung als nicht-ärztliche Praxisassistenz (NäPa) möglich, wenn Sie nach dem im Jahr 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz ausgebildet wurden. Zusätzlich müssen sie die Fortbildungsreihe „Nicht-ärztliche Praxisassistent:in“ absolvieren, die die Bundesärztekammer im Frühjahr angepasst hat.
 

Betreuung von Patient:innen bei Haus- und Pflegeheimbesuchen

In Zeiten des Fachkräftemangels können die neuen Regelungen dafür sorgen, Praxisleitung und -team in Haus- und Facharztpraxen durch Pflegekräfte als NäPa personell zu entlasten. Diese können jetzt aus allen Bereichen der Pflege kommen.

NäPa unterstützen die Praxen bei der Betreuung ihrer Patienten und Patientinnen, zum Beispiel bei Haus- und Pflegeheimbesuchen. Für Sie als Pflegekraft eröffnen sich damit neue Jobperspektiven, auch außerhalb der “klassischen” Pflege in Kliniken, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten.
 

Pflegeberufegesetz bündelt Ausbildungen

Zum Hintergrund: Das Pflegeberufegesetz hat die zuvor getrennten Ausbildungen Alten-, Gesundheits- und Kranken- oder Kinderkrankenpflege zu einem Ausbildungsberuf zusammengefasst. Da die neuen Vereinbarungen von KBV und GKV-Spitzenverband nun das Pflegeberufegesetz mit einbeziehen, kommen Pflegekräfte aus allen Bereichen der Pflege als nicht-ärztliche Praxisassist:innen in Frage, sofern sie danach ausgebildet wurden und sich entsprechend fortbilden.

Nicht-ärztliche Praxisassistenz (NäPa)
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.