Neues Formular für die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit
 - Arztpraxis

Neues Formular für die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit

Das Formular 52 wird ersetzt, um die Prüfung der Krankenkassen zu erleichtern. Was sollten Sie als MFA dazu wissen?

Ab April 2025 führen die Krankenkassen ein neues Formular ein, das Ärztinnen und Ärzte nutzen müssen, wenn sie die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit (AU) ihrer Patientinnen und Patienten dokumentieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Änderung durch eine Überarbeitung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie veranlasst. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband das Formular 52 neu gestaltet. Diese Überarbeitung zielt darauf ab, den Krankenkassen die Entscheidung zu erleichtern, wann sie den Medizinischen Dienst einschalten.  

Wesentliche Neuerungen 

Das neue Formular konzentriert sich auf drei zentrale Aspekte:  

  • die Diagnosen, welche die Arbeitsunfähigkeit begründen
  • Informationen zur beruflichen Tätigkeit und möglichen Arbeitszeitmodellen
  • die eingeleiteten Behandlungsschritte, die sich auf die arbeitsunfähigkeitsauslösende Erkrankung beziehen 

Die Praxisteams erfassen künftig also weniger Daten. Sie brauchen beispielsweise keine Prognosen mehr abzugeben, wann Patientinnen und Patienten wieder arbeitsfähig werden. Auch entfällt die Pflicht, mögliche Hindernisse bei der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu dokumentieren.  

Tipps für MFA 

Bestellen Sie unbedingt rechtzeitig die neuen Formulare. Außerdem ist unter Umständen ein Update Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS) erforderlich, falls dieses das Formular 52 direkt bedrucken kann. Dementsprechend sollten Sie dafür Sorge tragen, dass die Software-Aktualisierung rechtzeitig eingespielt wird und technisch einwandfrei funktioniert. Am besten testen Sie die Änderungen, sobald die neue Version zur Verfügung steht, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.  

Denn am 1. April 2025 tritt die Änderung verbindlich in Kraft. Arztpraxen dürfen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die neue Version des Formulars verwenden. Restbestände müssen Sie entsorgen. 

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.