Neuer Corona-Impfstoff: Was für Sie als MFA jetzt wichtig ist
Seit kurzem ist der an die Omikron-Variante JN.1 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer lieferbar. Was für sie als Praxisteam hinsichtlich der Bestellung und Verabreichung jetzt wichtig ist.
Grundsätzlich gilt: Der neue Impfstoff eignet sich für Impfungen in allen Altersgruppen und richtet sich gegen die sogenannte Omikron-Variante JN.1 des Coronavirus, die die Virusvariante XBB.1.5 abgelöst hat. Der Impfstoff (Vakzin) für die Altersgruppe der Fünf- bis Elfjährigen ist durch eine dunkelblaue Kappe gekennzeichnet, das Vakzin für die Altersgruppe ab 12 Jahren durch eine graue Kappe. Ein Mehrdosenbehältnis (Vial) beinhaltet für beide Altersgruppen jeweils sechs Impfstoffdosen und wird als Fertiglösung geliefert.
Im Gegensatz dazu muss der Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren gemäß Vorgaben mit Kochsalzlösung verdünnt werden, bevor er verabreicht wird. Das Vial für diese Altersgruppe enthält drei Impfstoffdosen und ist durch eine gelbe Kappe markiert.
Weiterhin sind keine Einzeldosen des Impfstoffs verfügbar. Hinsichtlich der Lagerung und Haltbarkeit hat sich nichts geändert. Spritzen, Kanülen und Kochsalzlösung müssen Sie als MFA in Absprache mit der Praxisleitung über eine Apotheke bestellen.
Vorgaben zur Abrechnung und Rezeptierung des neuen Impfstoffs
Eine verabreichte Impfung rechnen Sie in Ihrer Praxis mit der Pseudonummer 88345 und der passenden Ergänzung ab: erste Impfung 88342A, zweite Impfung 88342B und dritte sowie weitere Impfung 88342R. Die Impfung wird, wie bisher auch, im Impfausweis und in der Patientenakte dokumentiert. Für die Bestellung auf dem Rezept sowohl für gesetzlich Versicherte als auch privat Versicherte ist der korrekte Name des Impfstoffs anzugeben. Für den Impfstoff für die Altersgruppe der ab 12-Jährigen ist das beispielsweise „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1“. Zudem wird als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingetragen, ergänzt um den IK-Klassifikationsschlüssel “IK 103609999”.
Auffrischungsimpfung für Risikogruppen empfohlen
Aktuell gilt für die Corona-Impfung für Ihre Patientinnen und Patienten: Jeder oder jede darf selbst entscheiden, ob er oder sie sich gegen COVID-19 impfen lassen möchte oder nicht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine jährliche Auffrischungsimpfung jedoch besonders für Personen, die ein erhöhtes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung haben. Zu den Risikogruppen gehören zum Beispiel Menschen, die 60 Jahre oder älter sind, Personen, die in einer Pflegeeinrichtung leben oder solche, die durch eine Grunderkrankung anfälliger für einen schweren Krankheitsverlauf sind.