Neue GOP: Fallbesprechungen bei Demenz
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Neue GOP: Fallbesprechungen bei Demenz

Ab April gibt es eine zusätzliche Abrechnungsmöglichkeit für Videokonferenzen, die Ärztinnen und Ärzte mit Pflegekräften durchführen.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat eine Ergänzung zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschlossen. Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01443 ergänzt die GOP 01442. Praktisch verbirgt sich dahinter Folgendes: Bisher durften bei Patienten und Patientinnen mit Demenz nur koordinierende Ärzte und Ärztinnen Videofallkonferenzen mit Pflegekräften abrechnen. Das ändert sich zum 1. April 2025. Ab diesem Stichtag ist für alle Behandelnden eine Vergütung vorgesehen.

Höhe der Vergütung und Voraussetzungen

Um die neue Gebührenordnungsposition abzurechnen, müssen Medizinerinnen und Mediziner mindestens einen persönlichen Kontakt mit der betroffenen Person innerhalb der letzten drei Quartale (einschließlich des aktuellen Quartals) nachweisen. Die Vergütung beträgt 86 Punkte, was einem Wert von 10,66 Euro entspricht. Sie darf von jeder Praxis dreimal pro Krankheitsfall abgerechnet werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband konnten sich zunächst nicht über Struktur und Höhe der Vergütung einigen. Daher entschied der Erweiterte Bewertungsausschuss, dass die Leistung vorerst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert wird. Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte einen festen Preis erhalten, unabhängig vom Budget.

Hintergrund zur neuen GOP

Die Einführung dieser zusätzlichen Vergütung geht auf die Nationale Demenzstrategie zurück, die die Bundesregierung 2020 beschlossen hat. Die Akteure baten den Bewertungsausschuss zu prüfen, ob bestimmte Vergütungen im EBM die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz verbessern können.

Neue GOP: Fallbesprechungen bei Demenz
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.