Neue Anforderungen für Videosprechstunden
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Neue Anforderungen für Videosprechstunden

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV Spitzenverband haben sich auf Qualitätsstandards für Videosprechstunden geeinigt. Sie gelten ab März 2025.

Videosprechstundenhaben sich inzwischen im Alltag der meisten Praxen etabliert, da sie viele Vorteile mit sich bringen. Vor allem in ländlichen Regionen sind sie hilfreich, da Patienten und Patientinnen Anfahrtswege vermeiden können. Das erhöht gleichzeitig die Flexibilität, weil es unter anderem den Radius für die Terminsuche bei Fachärzten und Fachärztinnen erweitert. Diese Pluspunkte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Erkrankte vorrangig telemedizinisch betreut werden. Deswegen gibt es neue Regelungen.

Die Qualitätsstandards im Detail

Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind ab sofort verpflichtet, eine lückenlose Weiterbehandlung ihrer digital betreuten Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Sie müssen bei Bedarf zeitnahe persönliche Termine anbieten, fachärztliche Überweisungen ausstellen oder Klinikeinweisungen veranlassen.

Gleichzeitig rückt die Bedeutung der regionalen Versorgung wieder stärker in den Fokus. Ab September sind Terminvermittlungsdienste dazu angehalten, für Erkrankte vorrangig Videosprechstunden bei Praxen in ihrer Nähe zu organisieren. Große räumliche Entfernungen sind in Ausnahmefällen nur dann gestattet, wenn Ärzte und Ärztinnen im Umfeld keine freien Zeitfenster anbieten.

Hinzu kommt: Die Vermittlungsportale müssen künftig ausschließlich nach medizinischen Kriterien priorisieren. Die Bevorzugung bestimmter Patientengruppen aufgrund ihrer Versicherungsart oder spezifischer Leistungswünsche wird untersagt. Termine dürfen auch nicht mehr ausschließlich für bestimmte Leistungen wie Krankschreibungen angeboten werden.

Ebenfalls im September startet ein Ersteinschätzungsverfahren für telemedizinische Behandlungen. Vor der Terminvergabe wird geprüft, ob eine Videosprechstunde aus medizinischer Hinsicht überhaupt eine geeignete Maßnahme ist. Diese Vorgabe gilt nur für die Vermittlung über spezielle Portale oder den Terminservice der KBV (Telefon 116117).

Die Qualitätsstandards definieren auch, unter welchen Bedingungen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten außerhalb ihrer Praxisräume Videosprechstunden durchführen dürfen: Sie benötigen einen vollständig ausgestatteten Telearbeitsplatz in einem separaten Raum und müssen auf ihre elektronischen Akten zugreifen können. Die Behandlung aus dem Ausland bleibt untersagt.

Neue Anforderungen für Videosprechstunden

Hier finden Sie als MFA Tipps, um Videosprechstunden in den Praxisalltag einzubinden.

Wie Videosprechstunden gut funktionieren
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.