Moderna-Impfstoff: Achtung Regressrisiko
 - Arztpraxis

Moderna-Impfstoff: Achtung Regressrisiko

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rät Praxen davon ab, den neuen COVID-19-Impfstoff des Unternehmens Moderna einzusetzen. Das Regressrisiko sei zu hoch.

Seit einigen Wochen können Praxen den Impfstoff von BioNTech/Pfizer bestellen, der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasst ist. Auch Moderna hat ein neues Vakzin herausgebracht: Spikevax XBB.1.5. Die Europäische Kommission hat den Impfstoff zugelassen, allerdings wird er nicht zentral beschafft. Mit anderen Worten: Das Bundesamt für Soziale Sicherung bezahlt ihn nicht, weswegen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihn nicht kostenfrei beziehen können. Die KBV rät Praxen daher dazu, das Vakzin nicht zu bestellen und zu verimpfen. Sie sieht ein hohes Regressrisiko. 

Der GKV-Spitzenverband verweist zwar auf die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung. Das heißt, wenn es eine medizinische Begründung gebe, die gegen die zentral beschafften Impfstoffe spreche, könne der Arzt oder die Ärztin Moderna verordnen. Sie betont aber auch das Wirtschaftlichkeitsgebot. Demnach müsse grundsätzlich die günstigere Variante verwendet werden, wenn zwei Leistungen gleichermaßen geeignet sind. Die Ausnahmefälle, in denen es angemessen sei, Moderna statt Comirnaty von BioNTech/Pfizer zu wählen, werden nicht aufgeführt. Auch die STIKO-Empfehlung sieht keine Einschränkungen für die Verwendung von Comirnaty. Deswegen sind Regresse laut der KBV wahrscheinlich. 

Regressrisiko bei Mehrdosenbehältnissen 

Anders sieht es aus, wenn es in einer Praxis nicht gelingt, alle sechs Dosen aus dem Mehrfach-Fläschchen im erlaubten Zeitraum zu verwenden. Das Bundesgesundheitsministerium bittet Praxisteams zwar darum, Impftermine gut zu planen, damit das nicht passiert. Auf Anfrage der KBV hat das Ministerium aber auch mitgeteilt, dass Regressansprüche nicht geplant sind, falls Impfdosen verfallen. 
 

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Moderna-Impfstoff: Achtung Regressrisiko

Was müssen Praxen für die COVID-19-Impfung beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Infos.

COVID-19-Impfung: Infoblatt der KBV
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.