Meldepflicht für Implantate erweitert
Seit Jahresbeginn 2025 erweitert sich der Umfang der Meldepflicht für operative Eingriffe an Endoprothesen deutlich. Während Chirurginnen und Chirurgen bisher ausschließlich Operationen mit dem Einsatz von Brustimplantaten melden mussten, wird nun parallel ein Register für künstliche Hüft- und Kniegelenke aufgebaut.
Die Ärzte und Ärztinnen können für ihre Meldungen die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01966 nutzen, die mit 78 Punkten bewertet wird. Dies entspricht einer Vergütung von 9,67 Euro pro Meldung. Diese Summe kompensiert den Aufwand für mehrere Arbeitsschritte: Die Fachkräfte erfassen die relevanten Daten, speichern diese in ihren Systemen und übermitteln sie an die Register- und Vertrauensstelle. Zusätzlich erhalten die Medizinerinnen und Mediziner eine Kostenpauschale von 6,24 Euro, die sie unter der Nummer 40162 abrechnen können. Sie dient der Vergütung der Meldegebühr.
Technische Aspekte und Bewertung
Die Gesundheitseinrichtungen durchlaufen zunächst einen einmaligen Registrierungsprozess. Anschließend geben sie ihre erste Meldung ab. Dabei erfolgt die Registrierung über eine spezielle Webanwendung, die in die Telematikinfrastruktur (TI) eingebettet ist.
Die technische Umsetzung des fortlaufenden Meldeverfahrens stellt die Praxen vermutlich vor neue Herausforderungen. Denn anders als beim Register zu Brustimplantaten steht für die Angaben kein kostenloses Webformular zur Verfügung. Voraussichtlich müssen die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) die Software entsprechend anpassen. Der Bewertungsausschuss konnte diese technischen Implementierungskosten bei seiner ursprünglichen Entscheidung noch nicht vollständig einkalkulieren. Daher prüfet das Gremium die Bewertung bis Ende März 2025 erneut. Eventuelle Anpassungen würden rückwirkend zum Jahresanfang 2025 erfolgen.
Das bundesweite Register verfolgt das Ziel, die Versorgungsqualität bei Implantaten durch systematische Langzeitbeobachtungen kontinuierlich zu verbessern.
Quellen:
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