Medikationspläne: Falsche Dosierungsangaben durch Software-Probleme
Fehlerhafte Übertragungen bei der digitalen Verarbeitung von Medikationsplänen führen mitunter zu Problemen. Mitarbeitende in Arztpraxen und Apotheken sollten diesbezüglich besonders aufmerksam sein.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass Ärzte und Ärztinnen von Einlesefehlern bei den elektronischen Medikationsplänen berichten. Mehrfach haben Praxisverwaltungssysteme (PVS) die Angaben falsch verarbeitet.
Das standardisierte System geht automatisch von täglichen Einnahmen aus. Müssen Patienten und Patientinnen Wirkstoffe in anderen Zeitabständen einnehmen, etwa wöchentlich, werden diese bei der automatischen Übertragung oftmals falsch hinterlegt.
Die KBV empfiehlt daher, in solchen Fällen auf das übliche Vierer-Schema zur Tageseinnahme zu verzichten. Stattdessen sei es ratsam, Dosierungsinformationen ausschließlich im dafür vorgesehenen Hinweisfeld zu dokumentieren und dort präzise Einnahmezeiten festzulegen.
Besonders kritisch zeigt sich die Situation bei Methotrexat-haltigen Präparaten. Diese Medikamente setzen Ärztinnen und Ärzte bei Autoimmunerkrankungen ein, wobei eine Dosis pro Woche üblich ist. Eine versehentliche tägliche Einnahme führt teilweise bereits nach kurzer Zeit zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen.
Hilfreicher Gegencheck durch Teams in Apotheken
Patienten und Patientinnen haben die Möglichkeit, die Daten des bundeseinheitlichen Medikationsplans auch auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern zu lassen. PTA und PKA in der Apotheke können diese auf Wunsch der Kunden und Kundinnen einsehen und aktualisieren. Das heißt, sie tragen weitere Präparate ein, etwa freiverkäufliche Produkte, die regelmäßig eingenommen werden. Gleichzeitig macht es Sinn, einen kurzen Blick auf die Dosierungsangaben der Rx-Medikamente zu werfen und diese ins Beratungsgespräch einzubeziehen. Erscheint eine Angabe nicht plausibel, sollten Sie nicht zögern, in der ärztlichen Praxis nachzufragen.
Hintergrund: der bundeseinheitliche Medikationsplan
Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verschreibungspflichtige Arzneimittel über einen Zeitraum von 28 Tagen oder länger einnehmen. Sie entscheiden selbst, ob sie diese Informationen auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen möchten. Der Plan dokumentiert sowohl verschreibungspflichtige Medikamente als auch Präparate zur Selbstmedikation.