Lungenkrebs-Früherkennung per CT für starke Raucher möglich
Starke Raucher – und auch Ex-Raucher – im Alter von 50 bis 75 Jahren dürfen ab sofort ein Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-Computertomografie (CT) durchführen lassen. Derzeit müssen sie diese Leistung aber selbst zahlen.
Bei einer Computertomografie werden mehrere Bilder eines Organs (hier: der Lunge) aus unterschiedlichen Richtungen aufgenommen und zu einem 3D-Bild zusammengesetzt. Als Röntgenuntersuchung ist sie mit einer Strahlenbelastung verbunden. Deshalb waren solche Untersuchungen an Menschen ohne Krankheitssymptome bisher untersagt.
Da moderne Geräte aufgrund verbesserter Technologien immer geringer dosierte Röntgenstrahlen verwenden (Niedrigdosis-CT), hat das Bundesministerium seine Bewertung geändert: Für bestimmte Personengruppen wie starke Raucher und Raucherinnen überwiegt der Nutzen einer systematischen Früherkennungsuntersuchung das strahlenbedingte Risiko. Das sei durch wissenschaftliche Studien belegt. MFA können diese Information im Gespräch mit Patienten und Patientinnen nutzen.
Wer darf die Niedrigdosis-CT zur Früherkennung nutzen?
Anspruch auf das Lungenkrebs-Screening haben Personen,
- die das 50., aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben,
- bei denen die letzte CT-Untersuchung der Lunge mindestens zwölf Monate zurückliegt (Ausnahme: kontrollbedürftiger Befund),
- die als starker Raucher/Ex-Raucher beziehungsweise Raucherinnen gelten:
- Zigarettenkonsum über mindestens 25 Jahre (Bei vollständiger Unterbrechung des Rauchens für weniger als zehn Jahre zählen auch die Jahre vor der Unterbrechung und die Zeit der Unterbrechung selbst mit.)
- mindestens 15 Packungsjahre (Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre)
4. die von einer geeigneten Person mündlich aufgeklärt wurden und schriftliches Informationsmaterial ausgehändigt bekommen haben zum Beispiel über die Strahlenbelastung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnet Menschen als starke Raucher oder Raucherinnen, die täglich mehr als 20 Zigaretten konsumieren.
Vorsorge als IGeL-Leistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft derzeit, ob die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Kosten für eine Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern übernimmt. Das heißt: Betroffene haben die Möglichkeit, diese Untersuchung bereits jetzt durchführen zu lassen, müssen diese als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) jedoch selbst bezahlen.
Als MFA können Sie Patienten und Patientinnen auf diese Möglichkeit hinweisen.
Quellen:
Wöchentliche Neuigkeiten für den Praxisalltag