Leistungsgerechte Vergütung für MFA: Die wichtigsten Verhandlungstipps
Sie arbeiten seit Jahren als MFA in einer Arztpraxis oder starten neu in den Job? Sie wollen eine leistungsgerechte Bezahlung? Schlagen Sie Ihrer Chefin oder Ihrem Chef verschiedene Möglichkeiten vor, um mehr Geld zu verdienen. Die wichtigsten Tipps im Überblick.
Grundsätzlich setzt sich eine leistungsgerechte Vergütung aus festen und flexiblen Bausteinen zusammen. Der feste Gehaltsanteil berechnet sich in der Regel aus Ihrer Qualifikation, Ihrer Berufserfahrung und Ihrem Tarif als MFA. Sie können übrigens auch außertarifliche, also höhere Gehälter, verhandeln. Der flexible Teil gliedert sich in die folgenden Bereiche:
- persönliches Jahresziel
- Praxisjahresziel
- Ihre persönliche Beurteilung als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin
Vereinbaren Sie mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef ein persönliches Jahresziel, das zum Beispiel über Ihren eigentlichen Aufgabenbereich hinausgeht – etwa die zusätzliche Verantwortung als Fortbildungsbeauftragte(r), Ausbildungscoach oder für die Erstellung eines digitalen Praxis-Handbuchs. Wichtig ist, dass Ihr persönliches Jahresziel in der regulären Arbeitszeit gut zu schaffen ist.
Praxisjahresziel: Gemeinsames Ziel für alle Mitarbeitenden
Das Praxisjahresziel ist ein gemeinsames Ziel, für das alle Mitarbeitenden in der Praxis zusammenarbeiten. Sie als MFA können mit Ihren Kolleginnen und Kollegen und Ihrer Chefin oder Ihrem Chef verschiedene Ziele festlegen und umsetzen. Eine Möglichkeit wären zum Beispiel Maßnahmen, die die Zufriedenheit von Patienten und Patientinnen verbessern oder die Anzahl der Selbstzahlerleistungen erhöhen.
Boni für persönliches Jahresziel und Praxisjahresziel
Für das Erreichen der Ziele können Sie einmalige Boni aushandeln, zum Beispiel neun Prozent mehr für das persönliche Jahresziel und acht Prozent mehr für das Praxisjahresziel. Diese Boni werden im Folgejahr ausgezahlt.
Falls Ihre Chefin oder Ihr Chef Jahresendgespräche mit Ihnen als MFA führt, wäre es denkbar, dass Sie für gute bis sehr gute Leistungen in der Beurteilung verbindlich eine festgelegte Gehaltserhöhung für das Folgejahr vereinbaren, etwa in Höhe von fünf Prozent.