Künstliche Intelligenz kann die Pflegevorsorge erleichtern
Die mkk – meine krankenkasse hat gemeinsam mit einem IT-Dienstleister eine Software entwickelt, die dabei helfen soll, eine drohende Pflegebedürftigkeit frühzeitig zu erkennen.
Ein Sturz, eine chronische Erkrankung, schleichend abnehmende Mobilität – wenn bei älteren Menschen der Unterstützungsbedarf wächst, zeigt sich oft eine Versorgungslücke: Anlaufstellen wie Sozialdienste in Kliniken oder Pflegeberatungsstellen haben oftmals nicht genug Kapazitäten. Besonders problematisch erweist sich die Situation bei Krankenhausentlassungen, die mit einer plötzlich entstandenen Pflegebedürftigkeit einhergehen. Mehr als die Hälfte der Patientinnen und Patienten, die als Pflegefall aus der Klinik nach Hause kommen, beantragen keine entsprechenden Leistungen – obwohl sie diese dringend benötigen würden.
Die mkk geht jetzt einen neuen Weg, um die Betroffenen aufzufangen. Dafür setzt sie den Versorgungsradar VERA ein. Dabei handelt es sich um eine speziell entwickelte Software, die vorhandene Versichertendaten systematisch auswertet. Durch komplexe Analysen filtert sie Personen heraus, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bald Pflegeleistungen benötigen werden. Die Krankenkasse wartet dann nicht passiv ab, sondern ergreift aktiv die Initiative: Speziell geschulte Beraterinnen und Berater nehmen Kontakt auf und bieten den Versicherten Unterstützung an.
Die Vorteile des Versorgungsradars
Nach Angaben der mkk verlief die mehrmonatige Testphase des Systems erfolgreich. Bei jedem dritten Fall bestätigte sich die prognostizierte Pflegebedürftigkeit. Teilweise stellten die Versicherten bereits beim ersten Telefongespräch Anträge auf Leistungen im Zusammenhang mit der veränderten Lebenssituation.
Jetzt nutzt die erste Krankenkasse das System im regulären Betrieb. Die Ziele sind klar: Die Versicherten erhalten schneller Zugang zu notwendigen Pflegeleistungen und können länger selbstbestimmt leben. Gleichzeitig vermeiden die Krankenkassen hohe Folgekosten, die durch eine unzureichende Versorgung entstehen würden. Zusätzlich reduziert die fachliche Beratung den administrativen Aufwand für alle Beteiligten.
Das 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für diese Form der Datenauswertung. Es erlaubt den Krankenkassen ausdrücklich, vorhandene Informationen zu nutzen, um nicht festgestellte Pflegebedürftigkeit zu erkennen und entsprechend zu handeln.