Jetzt neuen COVID-19-Impfstoff bestellen
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Jetzt neuen COVID-19-Impfstoff bestellen

Der angepasste Impfstoff von BioNTech/Pfizer kann ab sofort bestellt werden. Sprechen Sie jetzt Patienten und Patientinnen auf Impftermine an.

Die Zahl der akuten Atemwegserkrankungen steigt laut Robert Koch-Institut (RKI) seit einigen Wochen kontinuierlich an. Das betrifft auch Corona-Infektionen, die bei den meisten Betroffenen aktuell vor allem Erkältungssymptome auslösen. Für bestimmte Risikogruppen werden aber weiterhin Auffrischungsimpfungen empfohlen. Wichtig für die Terminplanung: Impfungen gegen die saisonalen Grippeviren und gegen COVID-19 können an einem gemeinsamen Termin verabreicht werden.

So sehen die aktuellen Impfempfehlungen aus

Grundsätzlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) nach wie vor, eine Grundimmunisierung gegenüber SARS-CoV-2 zu schaffen. Dafür sind drei Kontakte mit dem Erreger notwendig, über Impfungen oder bereits erfolgte Erkrankungen. Hier finden Sie Details zum Aufbau der Grundimmunisierung.

Darüber hinaus schätzen die Experten und Expertinnen eine Auffrischungsimpfung für bestimmte Personengruppen als sinnvoll sein, um sie besser vor potenziell schweren Verläufen zu schützen:

  • ältere Menschen (ab 60 Jahren) 

  • Personen mit einer chronischen Erkrankung 

  • Bewohner und Bewohnerinnen von Alten- und Pflegeheimen 

  • Angehörige, die engen Kontakt zu Menschen haben, die einer Risikogruppe angehören 

  • Personen, die im Gesundheitsbereich tätig sind 

  • Beschäftigte in Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr 

Für eine Grippeschutzimpfung gelten die gleichen Kriterien, weswegen Kombinations-Termine ratsam sind. Es gibt lediglich eine Abweichung: Schwangere sollten sich ab dem 2. Trimester ebenfalls gegen Influenza impfen lassen (bei Vorerkrankungen bereits im 1. Trimester), einen Corona-Booster sieht die STIKO für diese Gruppe jedoch nicht als notwendig an.

Wichtig für die Bestellung 

Grippe-Impfstoffe: Die Bestellung der Grippe-Impfstoffe ist wie gewohnt bereits im Frühjahr erfolgt. Eine Nachbestellung größerer Mengen ist im Normalfall nicht möglich. 

COVID-19-Impfstoff: Jetzt können MFA über die Apotheke auch den COVID-19-Impfstoff ordern, der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasst ist. Er wird erstmals in der Woche ab dem 18. September ausgeliefert, wenn die Daten bis Dienstag, 12. September, um 12 Uhr bei der Apotheke eingegangen sind. Der Impfstoff ist zugelassen für Personen ab einem Alter von zwölf Jahren.  

Ein neues Vakzin für Säuglinge und Kleinkinder wird erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein. 

MFA sowie PTA/PKA, die in Apotheken mit einem Impfangebot arbeiten, sollten nach Möglichkeit direkt mit der Terminplanung beginnen und die Menge der erforderlichen Impfdosen mit dem Arzt oder der Ärztin beziehungsweise der Apotheken-Leitung abstimmen. Denn das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) bittet darum, keine Vorräte anzulegen, sondern jeweils eine ausreichende Zahl an Impfdosen für die Folgewoche zu bestellen. Geliefert werden wieder Fläschchen, die jeweils sechs Dosen enthalten (als Fertiglösung).

Das Vakzin wird für die Bestellung folgendermaßen angegeben: Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis Omicron XBB.1.5. Für die Abrechnung der Impfungen gilt die Pseudonummer 88342 und das entsprechende Suffix für die Indikation.

Übrigens: In der Praxissoftware finden Sie aktuell nur den Text „Impfstoff Nr. 12“. Erst mit dem nächsten Update wird dort eine neue Bezeichnung aufgeführt.


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Impfen: Schutzimpfungen, Impfempfehlungen und Abrechnung
Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.