Jetzt Beschäftigtennummer für Mitarbeitende beantragen
Fachkräfte, die für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste arbeiten, erhalten eine lebenslange Beschäftigtennummer. Sie muss im zweiten Quartal 2024 zwingend beantragt werden, da eine Abrechnung mit den Krankenkassen sonst nicht mehr möglich ist.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) für ambulant arbeitende Pflegefachkräfte. Sie dient dazu, die Mitarbeitenden im Beschäftigungsverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) zu registrieren. Auch einzeln arbeitende Pflegefachkräfte sind verpflichtet, sich eintragen zu lassen. Schon seit August 2022 können die Anbieter ambulanter Dienste online entsprechende Anträge ausfüllen. Die lange Übergangsfrist läuft im zweiten Quartal 2024 aus.
Die neunstellige Beschäftigtennummer wird benötigt, um die erbrachten Leistungen bei den Kranken- und Pflegekassen abzurechnen. Die Kassen erhalten zusammen mit der LBNR umfangreiche Informationen, etwa Datum und Uhrzeit des Einsatzes, erbrachte Leistungen sowie die Qualifikation der jeweiligen Pflegefachkraft. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung – handschriftlich geführte Listen entfallen.
Aktuelle Fristen
Seit Jahresbeginn ist die LBNR einsatzbereit, aber es gibt lange Übergangsfristen. Spätestens im zweiten Quartal 2024 müssen die Beschäftigtennummern für alle Mitarbeitenden beim BeVaP beantragt werden. Andernfalls ist eine Abrechnung mit den Krankenkassen zu Beginn des dritten Quartals nicht mehr möglich (1. September 2024). Bis zu diesem Stichtag erfolgt die Abrechnung über eine sogenannte Ersatz-Beschäftigtennummer, falls die jeweilige LBNR noch nicht vorliegt. Der BeVaP stellt diese Ersatz-Beschäftigtennummer auf Anfrage zur Verfügung.