Jetzt auch per Videosprechstunde: Verordnung für Krankenbeförderung
 - Arztpraxis

Jetzt auch per Videosprechstunde: Verordnung für Krankenbeförderung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, dass Krankentransporte via Telemedizin verordnet werden. Das sollten Sie als MFA zu diesem Thema wissen.

Die Telemedizin gewinnt in Arztpraxen weiter an Bedeutung. Die Videosprechstunde wird bereits in verschiedenen Situationen eingesetzt: Patienten und Patientinnen können sich über die digitale Verbindung krankschreiben lassen (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eAU). Zudem dürfen Ärzte und Ärztinnen auf diesem Weg bereits verschiedene Verordnungen ausstellen, nämlich für Heilmittel, Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie der medizinischen Rehabilitation. Jetzt kommt die Krankenbeförderung hinzu. 

Voraussetzungen für eine Verordnung per Telemedizin 

Der G-BA erlaubt die Videosprechstunde unter folgenden Voraussetzungen: 

  • Der Patient oder die Patientin ist in der Praxis persönlich bekannt. 
  • Die Videosprechstunde reicht aus, um die medizinische Notwendigkeit der Beförderung zu beurteilen – bestehen Zweifel, muss eine persönliche Untersuchung erfolgen. 
  • Liegen alle relevanten Informationen vor, können Ärzte und Ärztinnen die Verordnung alternativ sogar nach einem telefonischen Kontakt ausstellen.  
  • Grundsätzlich haben Patienten und Patientinnen allerdings keinen Anspruch darauf, dass die Praxis für die Verordnung Video-Termine anbietet. 

Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald das Gesundheitsministerium keine rechtlichen Einwände erhebt und der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. 

Tipps für MFA  

Das Angebot der Videosprechstunde soll gerade Menschen, die nicht mobil sind, den Zugang zu dieser Leistung erleichtern. Häufig handelt es sich dabei um ältere Patienten und Patientinnen. Es kann daher sinnvoll sein, wenn MFA den betreffenden Personen bei einem Besuch in der Praxis die technischen Voraussetzungen erklären und ihnen gegebenenfalls zeigen, wie sie beispielsweise einen Link zu einer Videokonferenz auf dem Smartphone aktivieren. 

Zusätzlich ist es empfehlenswert, im Terminplan feste Zeitfenster für Videosprechstunden freizuhalten. Wenn diese beispielsweise früh morgens liegen, lassen sich Verschiebungen besser vermeiden. 

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Die Autorin Dr. Christine von Reibnitz
Dr. Christine von Reibnitz, Referentin Gesundheitspolitik und Krankenkassenmanagement

Dr. von Reibnitz ist promovierte Gesundheitswissenschaftlerin und Hochschuldozentin im Bereich des Gesundheitsmanagement. Seit 2013 ist sie bei Dr. Ausbüttel zuständig für den Bereich Krankenkassenmanagement und Expertin für die Themen Abrechnung und Recht.